Kann ein Polizeibeamter wie der Bad Homburger Abu Bilal , der einst einen Eid auf das Grundgesetz ablegt hat, dann zum Islam konvertierte, heute als Hardliner gilt und im Internet predigt, weiterhin Polizeibeamter sein? Zwar ist der 39-Jährige jetzt schon im Ruhestand (der Antrag soll in Rekordzeit durchgegangen sein), es wird aber noch strafrechtlich gegen ihn ermittelt.
Wer in den Staatsdienst eintritt, muss einen Eid auf das Grundgesetz leisten. Das gilt für den Beamten im Rathaus genauso wie für den Polizeibeamten. Damit dokumentiert man, dass man Recht und Gesetz seines Landes achten und alles unterlassen wird, was dem deutschen Staat schaden würde. Diesen Eid hat auch der Bad Homburger Polizist Abu Bilal geleistet – allerdings bevor er vor ein paar Jahren zum Islam konvertierte. Der Fall des Gesetzeshüters, der sich nicht von der Bibel, sondern dem Koran leiten lässt, hat hohe Wellen geschlagen.
Vergangene Woche berichtete das RTL-Magazin in seiner Sendung «Guten Abend» über den Homburger. Es geht um mehr oder weniger offene Islamismus-Vorwürfe, den Schutz der Verfassung und nicht zuletzt auch um die Frage, ob ein deutscher Polizeibeamter Moslem sein kann und darf.
Denn Abu Bilal ist kein stiller Gläubiger, er ist viel mehr so was wie der Internet-Star der hessischen Muslime. Es gibt im Netz unzählige Videos, in denen der 39-Jährige Vorträge zu religiösen Themen hält. Mal geht es um die Stellung der Frau im Islam, mal um die Schari’a, das Gesetz des Islam («Aus dem Glauben erfolgt die Tat»). In mehreren Videos beklagt er, dass «weltweit gegen den Islam gehetzt und Lügen erzählt würden». Vor allem auf der Seite dawaffm.de ist Abu Bilal häufig zu sehen. Die gleichnamige Frankfurter Organisation betreibt eine missionarische Internetseite und einen Fernsehsender, der ebenfalls im Internet zu sehen ist. Sie werben vor allem um junge Mitglieder. Der Frankfurter Stadtverordnete Turgut Yüksel (SPD), der der Islam-Konferenz der Innenminister in Berlin angehört, stuft Dawa als «streng religiöse Gruppierung mit fundamentalistischen Zügen» ein.
In einem seiner Beiträge im Internet bezeichnet der Staatsdiener die Missachtung der Geschlechtertrennung als Sünde. Im RTL-Bericht wertet die Marburger Islamwissenschaftlerin Prof. Ursula Spuler-Stegemann eine solche Aussage als nicht verfassungskonform. Für sie ist der 39-Jährige ein «Hardcore-Moslem».
Zur Abgabe der Dhimmi-Steuer, um den Staatsfeind zu bezahlen, ist der Ungläubige gut genug. Ansonsten hat er die Klappe zu halten und seinen integrationspolitischen Pflichten nachzukommen.
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