In München soll die deutsche Witwe eines iranischen Staatsbürgers, trotz vorhandenem Testament, nur einen Bruchteil ihres Erbes erhalten. Der Grund dafür ist in der deutschen Gesetzgebung zu suchen, in der das Erbrecht des Herkunftslandes des Verstorbenen den Ausschlag gibt.
Dieser war Inhaber einer Firma, die Güter aus dem Iran importierte, was ihm nach Khomeinis Revolution als deutschem Staatsbürger nicht möglich gewesen wäre. Aus diesem Grund verzichtete er auf die Einbürgerung in Deutschland.
Für Islamkundige dürfte eine solche Geschichte nichts Überraschendes sein. So schleicht die Scharia über die Hintertür nach Deutschland, ohne dass bisher juristische Gegenmaßnahmen getroffen wurden. Bemerkenswert ist jedoch, dass diese Meldung nicht irgendwo auf den hinteren Seiten der tz, einem der großen Münchner Boulevardblätter, schamhaft versteckt wurde, sondern mit dem Bild der Betroffenen das Titelblatt zierte. So prangte es dann auch auf allen stummen Zeitungsverkäufern.
Es scheint, dass die Mainstream-Medien nun auch auf den Zug der Islamkritik aufspringen, nachdem es in der Post-Sarrazin- Ära zusehends schwerer wird, diese in die rechte Schmuddelecke zu schieben. Ein weiterer Grund dürfte sein, dass Leserbriefe und Kommentare im Internet einen immer breiter werdenden Graben zwischen der veröffentlichten und der öffentlichen Meinung offenbaren.
Aber wir sollten uns mit Kritik und Häme zurückhalten und jeden verlorenen Sohn (und jede verlorene Tochter natürlich, soviel PC muss selbst bei PI sein) aus dem Lager der Gutmenschen in unseren Reihen willkommen heißen. Es mag auch die Tatsache Hoffnung machen, dass die tz bei einem Artikel über einen 46-(!)jährigen Studenten, der wegen Stalking ins Gefängnis muss, dessen Namen wahrheitsgetreu mit Erdogan C. angibt. Vor einigen Monaten wäre er wohl noch in „Hans M.“ umbenannt worden. So scheint es, dass allmählich auch in westlichen Redaktionsstuben eine kritische Haltung gegenüber der „friedlichsten und frauenfreundlichsten“ aller Weltreligionen salonfähig wird.
Kommentare
Kommentar veröffentlichen