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Muhammad und seine Frauen – ein bedingtes Vorbild für Muslime


 Wenn vom Islam die Rede ist, wird auch häufig das Thema „Frauen im Islam“ erörtert. Das ist nicht lediglich das Ergebnis von aufsehener- regenden Büchern zum Islam (wie Salman Rushdies „Satanische Verse“) oder der Problematik einer „Parallelgesellschaft“ noch der äußerlich sichtbaren Unterschiede von Musliminnen und Nicht-Musliminnen.
Auch die Berichte von Menschenrechtsorganisationen über die Lage der Frauen in islamischen Ländern und die autobiographischen Erzählungen muslimischer Frauen geben der Debatte über die Anpassung von Musliminnen z. B. in der westlichen Kultur unter der Überschrift „Frauenrechte im Islam“ neue Nahrung. Frauen haben eine elementare Rolle im Leben des Propheten Muhammad gespielt, und zwar seit seiner frühen Kindheit.
Die Quellen besagen, daß er als Neugeborener von der Sklavin Zu’aiba und dann von der Amme Halima gestillt und betreut wurde. Danach übernahm ihn seine Mutter Amina, die jedoch starb, als er etwa sechs Jahre alt war. Mit ungefähr 25 Jahren (ca. 595 n. Chr.) heiratete er die wohlhabende, damals wohl rund 40jährige Khadidja, durch die er Wohlstand und Ansehen in seinem Stamm erwarb. Bis zu Khadidjas Tod (etwa 619 n. Chr.) ging er keine anderen Verbindungen ein. Nach ihrem Tod heiratete er eine große Anzahl weiterer Frauen.
Muhammad befaßte sich häufig mit den Angelegenheiten des weiblichen Geschlechts: Im Koran und der Überlieferung finden sich zahlreiche Anweisungen für Frauen.

Der Islam und die Polygamie
Während die Bibel schon auf den ersten Seiten erläutert, dass eine Ehebeziehung sich auf einen Mann und eine Frau beschränkt, hält der Islam die Polygamie für legal. Die Bibel erklärt den Ehebund zu einer heiligen, ewigen, ausschließlichen Beziehung: „Darum wird ein Mann seinen Vater und seine Mutter verlassen und seiner Frau anhängen, und sie (nur die zwei) werden zu einem Fleisch werden“ (1. Mose 2,24, s. auch Matthäus 19,5) – auch wenn schon in biblischen Zeiten gegen dieses Gebot verstoßen wurde.
Dagegen hat der Koran die vorislamische Polygamie weitergeführt und als rechtens begründet. Die Polygamie ist allerdings lediglich das Recht der Männer.
In vorislamischer Zeit konnten nach Berichten der Überlieferung auch Frauen in unterschiedlichen polygamen Eheformen leben:
Eine Frau konnte mit mehreren Männern der Reihe nach Verkehr haben. Falls sie schwanger wurde, wurde nach der Geburt der Mann, dem das Kind am ähnlichsten sah, als Vater betrachtet. Er musste diese Entscheidung in jedem Fall akzeptieren (arab. nikah al-baghaya).
Nach Abschluss ihrer Periode konnte der Mann seine Frau zu einem anderen Mann schicken, von dem sie ein Kind empfangen wollte. Wenn sie schwanger wurde, konnte ihr Ehemann den Verkehr wieder mit ihr aufnehmen (arab. nikah alistibda’).
Eine Gruppe von weniger als zehn Männern konnte mit einer Frau verkehren.Falls die Frau schwanger wurde, wählte sie einen der Männer als Vater ihres Kindes aus. Der Mann musste ihre Entscheidung akzeptieren (arab. nikah aldjam’). 1
Diese vorislamischen Eheformen erlaubt der Islam nicht, aber die Polygamie wird nach mehrheitlicher Auffassung für Männer beibehalten. Die Anzahl der Ehefrauen wird im Koran auf vier beschränkt, die Anzahl der Sklavinnen als zusätzliche Konkubinen ist jedoch nicht begrenzt:
„So heiratet, was euch an Frauen gut ansteht, zwei, drei oder vier; und wenn ihr fürchtet, nicht gerecht zu sein, (heiratet) eine oder was im Besitz eurer Rechten (Sklavinnen) ist“ (Sure 4,3).

Wenn die vorislamische Form der Polygamie auch den Frauen erlaubte, mehrere Männer zu haben, konnte das nur zu einer begrenzten Zunahme der Zahl der Beduinen führen, da eine Frau in der Regel nur einmal im Jahr ein Kind zur Welt bringen kann, unabhängig von der Anzahl ihrer Ehemänner. Die Beschränkung der Vielehe auf den Mann diente dem Ziel, eine rasche Zunahme der Zahl der Anhänger / Kämpfer Muhammads herbeizuführen; was er sich sehr wünschte.
In der Überlieferung heißt es:
Ein Mann kam zu Muhammad und fragte ihn:
„Ich habe eine hübsche vornehme Frau, die aber unfruchtbar ist. Soll ich sie heiraten?“ Allahs Prophet antwortete: ‚Nein!’ Der Mann stellte dieselbe Frage wieder. Allahs Prophet antwortete: ‚Nein!’. Der Mann stellte dieselbe Frage zum dritten mal. Allahs Prophet antwortete: ‚Nein! Heiratet (ihr Moslems) eine liebe fruchtbare Frau. Ich möchte eure Anzahl (erheblich) vermehren“. 2

Auch im Koran heißt es:
„Vermögen und Söhne sind Schmuck des diesseitigen Lebens“
(18,46).

Neue Regelungen für Frauen in islamischer Zeit
Es war auf der Arabischen Halbinsel unter mehreren Beduinenstämmen, die weder Juden noch Christen waren, möglich, auch die eigene Mutter oder die eigene Tochter zu heiraten.3
Es war auch erlaubt, mit zwei Schwestern gleichzeitig die Ehe zu schließen.4
Der Koran berichtet, dass die vorislamischen Araber aus Furcht vor Verarmung neugeborene Mädchen lebendig begruben. Diese Gebräuche, die schon lange zuvor in der Bibel verboten worden waren (3. Mose 18; 5. Mose 5,17), wurden rund 600 Jahre nach Jesu Tod und Auferstehung auch im Islam verboten. Neue Regeln für das Verhalten der Frauen und veränderte gesetzliche Bestimmungen wurden erlassen:
Das Erbe einer Frau wurde auf die Hälfte des Erbes eines Mannes reduziert:
„Allah schreibt euch hinsichtlich eurer Kinder vor: Auf eines des männlichen Geschlechts kommt (bei der Erbteilung) gleichviel wie auf zwei des weiblichen Geschlechts“
(4,11).
In vorislamischer Zeit erbte die Frau gar nichts.
Das Zeugnis einer Frau wird auf die Hälfte des Zeugnisses eines Mannes festgelegt:
„Und lasset zwei Zeugen unter euren Männern es bezeugen. Und wenn es nicht zwei Männer sein können, dann sollen es ein Mann und zwei Frauen sein, solche, die euch als Zeugen genehm sind
– (zwei Frauen) damit (für den Fall), daß die eine von ihnen sich irrt, die eine (die sich nicht irrt) die andere (die sich irrt, an den wahren Sachverhalt) erinnere“
(2,282).
Der Ehemann hat nach überwiegender Auffassung muslimischer Theologie das Recht, im Fall des Ungehorsams seine Ehefrau zu strafen, zu schlagen und zu Hause einzusperren:
„Die Männer stehen den Frauen in Verantwortung vor, weilAllah die einen vor den anderen ausgezeichnet hat und weil sie von ihrem Vermögen hingeben. Darum sind tugendhafte Frauen die Gehorsamen und diejenigen, die (ihrer Gatten) Geheimnisse mit Allahs Hilfe wahren. Und jene, deren Widerspenstigkeit (Hochmut und Gleichgültigkeit) ihr befürchtet: ermahnt sie, meidet sie im Ehebett und schlagt sie!“(4,34).
Und:
„Und wenn einige eurer Frauen etwas Abscheuliches begehen, dann ruft vier von euch als Zeugen gegen sie auf; bezeugen sie es, dann schließt sie in die Häuser ein, bis der Tod sie ereilt oder Allah ihnen einen Ausweg gibt“ (4,15).
Viele Theologen vertreten zwar, dass der Mann seiner Frau durch seine Züchtigung keinen körperlichen Schaden zufügen dürfe, aber dass ein Mann das Recht hat, seine Frau im Fall ihrer „Widerspenstigkeit“ zu züchtigen, wird gesellschaftlich kaum hinterfragt. Bei echter Misshandlung erlauben viele islamische Länder der Frau zwar den Gang zum Gericht, aber sie muss diese Misshandlung zum einen hieb- und stichfest beweisen, zum anderen stellt für viele Frauen die Scheidung keinen gangbaren Weg dar, weil sie z. B. die damit verbundene Schande fürchten oder nach einer Scheidung mittellos zurückbleiben, ihre Kinder verlieren oder ihre Rechte nicht kennen.

Frauen werden im Koran als „Vergnügung“ oder „Lust“ für die Männer bezeichnet:
„Zum Genuß wird den Menschen die Freude gemacht an ihrem Trieb zu Frauen und Kindern ...“
(3,14).
Der Koran betont wie die islamische Überlieferung das Recht des Mannes auf Geschlechtsverkehr zu jedem Zeitpunkt:
„Eure Frauen sind ein Saatfeld für euch; darum bestellt euer Saatfeld, wo immer ihr wollt“ (2,223).
Das Wort „wo“ in diesem Vers wird in manchen Koranübersetzungen mit „wann“ wiedergegeben. Das arabische Wort im ursprünglichen Korantext lautet „anna“. Es kann beides bedeuten, „wo“ oder „wann“. Einig sind sich die Ausleger darin, dass eine Frau ihrem Mann sexuellen Gehorsam schuldig ist, wann immer er es wünscht (ausgenommen die Zeit der Menstruation, des Wochenbetts, der Tage des Fastenmonats und der Wallfahrt); andere Ausleger sind der Meinung, dass damit alle Arten von Verkehr dem Mann freigegeben sind.

Frauen werden mit dreimaligen Formel verstoßen
Eine Frau, die von ihrem Ehemann endgültig – d.h. mit einer dreimaligen Formel – verstoßen wurde, darf ihn erst wieder heiraten, wenn sie zunächst einen anderen Mann geheiratet, mit ihm die Ehe vollzogen hat und wieder von ihm verstoßen wurde:
„Und wenn er (der Ehemann) sie (seine Ehefrau) entläßt, dann ist sie ihm nicht mehr erlaubt, solange sie nicht einen anderen Mann geheiratet hat“
(2,230).
Diese koranische Vorschrift hat in vielen islamischen Ländern dazu geführt, dass manche Männer gegen Bezahlung rein formal eine Frau heiraten und sich sofort wieder von ihr scheiden lassen, damit diese Frau ihren vorigen Ehemann wieder heiraten darf.
Diese Ehe wird umgangssprachlich „tadjhish“, genannt, die Heirat mit einem „djahsh“, einem „Esel“. Der Islam aber verbietet diese formale Ehe (ohne Ehevollzug)und setzt den Geschlechtsverkehr mit dem Zwischen-Ehemann als eine maßgebende Voraussetzung zur Richtigkeit dieser „Zwischenehe“.5
Der Islam hatte ein mehrseitiges Verhältnis zur Sklaverei
Obwohl Muslime nicht versklavt werden sollten, wurde der Sklavenhandel gerade auch von muslimischen Händlern betrieben und Sklaven als Handelsgut betrachtet. Gleichzeitig weist der Koran Muslime an, Sklaven und Sklavinnen freizukaufen, die jedoch zum Islam konvertiert sein mussten:
„Dann soll er Blutgeld an seine Erben zahlen und einen gläubigen (muslimischen) Sklaven befreien“
(4,92).6

 Muslime durften verheiratete Frauen heiraten,
wenn sie als Kriegsbeute an sie fielen; selbst wenn die Ehemänner dieser Frauen noch am Leben waren:
„Und (verboten sind euch) die ehrbaren Frauen, außer was ihr (an Ehefrauen als Sklavinnen) besitzt. (Dies ist) euch von Allah vorgeschrieben“
(4, 24).
Diese Vorschrift wird auch in der Überlieferung bestätigt.7
Muhammad – ein bedingtes Vorbild für Muslime
Der Koran weist Muslime an, Muhammad als Vorbild zu betrachten, ja, er ordnet an, sein Beispiel nachzuahmen:
„Wahrlich, ihr (Muslime) habt an dem Gesandten Allahs (Muhammad) ein schönes Vorbild für jeden, der auf Allah und den Letzten Tag hofft und Allahs häufig gedenkt“
(33,21).
Deshalb gelten Muslimen die Taten, Lehren und die Biographie Muhammads als „sunna“ (als nachzuahmende Gewohnheit) und seine rechtlichen Anweisungen als ebenso verbindlich wie der Koran.
Allerdings kann das Vorbild Muhammads nicht immer von Muslimen nachgeahmt werden, weil der Koran Muhammad einige Sonderrechte und Ausnahmen gewährt, die keinem anderen Muslim erlaubt bzw. für andere Muslime im Koran sogar verboten sind. Auf dem Gebiet der Eheschließung hat Muhammad folgende Sonderrechte und Ausnahmen genossen:

Der Koran verbietet Muslimen,mehr als vier Ehefrauen zu haben (4,3)
Muhammad wurde eine unbeschränkte Anzahl von Ehefrauen erlaubt:
„O Prophet, Wir erlaubten dir deine Gattinnen, denen du ihre Brautgabe gegeben hast, und jene, die du von Rechts wegen aus (der Zahl) derer besitzt, die Allah dir als Kriegsbeute gegeben hat, und die Töchter deines Vaterbruders und die Töchter deiner Vaterschwestern und die Töchter deines Mutterbruders und die Töchter deiner Mutterschwestern, die mit dir ausgewandert sind, und jedwede gläubige Frau, die sich dem Propheten schenkt, vorausgesetzt, daß der Prophet sie zu heiraten wünscht; (dies gilt) nur für dich und nicht für die Gläubigen“
(31,50).

Der Koran verbietet Muslimen, andere Frauen zu begehren:
„Sprich zu den gläubigen Männern, daß sie ihre Blicke zu Boden schlagen und ihre Keuschheit wahren sollen. Das ist reiner für sie“
(24,30).
Dies ist auch eines der biblischen Zehn
Gebote: „Und du sollst die Frau deines
Nächsten nicht begehren“ (5. Mose 5,21).
Jesus bestätigte diese Vorschrift: „Ich aber
sage euch, dass jeder, der eine Frau ansieht,
sie zu begehren, schon Ehebruch mit
ihr begangen hat in seinem Herzen. Wenn
aber dein rechtes Auge dir Anlaß zur Sünde
gibt, so reiß es aus und wirf es von dir!
Denn es ist dir besser, dass eins deiner
Glieder umkommt und nicht dein ganzer
Leib in die Hölle geworfen wird“
(Matthäus 5,27-28).
Der Koran berichtet allerdings, daß Muhammad große Begierde zu der schönen, aber verheirateten Zainab empfand, der Ehefrau von Muhammads Adoptivsohn Zaid 8:
„Und da sagtest du (Muhammad) zu dem (Zaid), dem Allah Gnade erwiesen hatte und dem du Gnade erwiesen hattest:
‚Behalte deine Frau (Zainab) für dich und fürchte Allah.’ Und du (Muhammad) verbargst das (die Begierde zu Zainab), was du in dir hegtest, das, was Allah ans Licht bringen wollte, und du fürchtetest die Menschen, während Allah es ist, den du in Wirklichkeit fürchten sollst“
(33,37).
Muhammad hatte also seinen Wunsch, Zainab zur Frau zu nehmen, nicht öffentlich geäußert, wofür er von Allah getadelt wurde (nicht wegen seiner Begierde zu Zainab). Als Zaid von Muhammads Wunsch erfuhr, ließ er sich von Zainab scheiden und Muhammad heiratete Zainab.
Dies war eigentlich nach den arabischen Gesetzen (und auch nach islamischer Auffassung) verboten, denn die Ehe mit der Schwiegertochter ist der Ehe mit der Tochter gleichgestellt
(33,38+33,50-51).

Der Koran verbietet Muslimen, Ehefrauen ohne Ehevertrag zu heiraten, ausgenommen sind eheähnliche Verhältnisse (70,30).
Dagegen erlaubt der Koran Muhammad, Ehefrauen auch ohne Ehevertrag zu haben:
„Prophet! Wir haben dir zur Ehe erlaubt: deine Gattinnen ... und jede gläubige Frau, wenn sie sich dem Propheten (Muhammad) schenkt und er sie heiraten will. Das gilt in Sonderheit für dich im Gegensatz zu den (anderen) Gläubigen“
(33,50).

Im Anschluss an diesen Koranvers zählt der Koranausleger al-Qurtubi mit Bezug auf einen weiteren Korankommentator, al-Zamahshari, die Namen der Frauen Muhammads auf, mit denen er sexuellen Umgang hatte, ohne einen Ehevertrag abgeschlossen zu haben: Maimuna, die Tochter des al-Harith, Zainab, die Tochter des Khuzaima Ibn al-Harith, Umm Sharik al-Azdiy’a, die Tochter von Djaber Ibn Hakim9 und Khaula, Tochter von Hakim Ibn Umay’ia10.
In seiner Auslegung von Sure 33,50 macht Ibn Kathir folgende Aussagen:
Wenn sich eine Frau mit einem muslimischen Mann verbinden möchte, darf er mit ihr erst dann Verkehr haben, wenn er ihr etwas geschenkt hat (damit ist die Brautgabe gemeint).
Nur Allahs Prophet(Muhammad) durfte Verkehr mit Frauen auch ohne Brautgabe, ohne Vormund und Zeugen haben (die Anwesenheit eines Vormundes 11 und zweier Zeugen sind unbedingt notwendig zum Abschluss eines Ehevertrages). In der Überlieferung wird eine Ehe ohne Brautgabe oder Vormund als Hurerei bezeichnet.12 Mehrere Überlieferungen benennen Frauen, mit denen Muhammad auf diese informelle Weise Verkehr hatte.
Von ‘Aisha, für sunnitische Muslime als Muhammads „Lieblingsfrau“ die wichtigste Ehefrau Muhammads, wird berichtet, sie sei mit diesen informellen Eheabschlüssen nicht einverstanden gewesen und habe sich über Muhammads Verhältnis mit Frauen wie Khaula, Tochter des Hakim Bin Umay’ia mit den Worten beschwert:
„‘Schämt sich die Frau nicht, sich einem Mann zu schenken!’ Als der Koranvers offenbart wurde:‚Du (Muhammad) darfst die von ihnen (von den Frauen) entlassen, die du (zu entlassen) wünschst, und du darfst die behalten, die du (zu behalten) wünschst; und wenn du eine, die du entlassen hast, wieder aufnehmen willst, dann trifft dich kein Vorwurf.
(Sure33,51), sagte ich (‘Aischa):
‚Oh, Allahs Prophet! Euer Gott wundert mich. Immer entsprechen seine Anordnungen Euren Wünschen.’“13
Der Islam erlaubt, Witwen zu heiraten, auch mehrere Ehefrauen Muhammads waren Witwen, wie z. B. seine erste Frau Khadidja.
Dagegen durften Muhammads Witwen nach seinem Tod nicht mehr heiraten:
„Und es geziemt euch (Muslimen) nicht, den Gesandten Allahs zu belästigen, noch (geziemt es euch), seine Frauen jemals nach ihm zu heiraten“
(33,53).
Die Überlieferung begründet dieses Verbot so, dass Muhammad seine diesseitigen Ehefrauen im Paradies als einige seiner paradiesischen Frauen besitzen wird. Ob dies auch für Muhammads Ehefrauen gilt, die er entließ (schied), oder die er nur formal heiratete, ohne mit ihnen die Ehe zu vollziehen, wird unter muslimischen Theologen kontrovers beurteilt. Die Überlieferung erwähnt, daß nur Muhammad zusätzliche vornehme Frauen im Paradies als Belohnung versprochen wurden.
Dazu gehören z. B. Asi’a, die Ehefrau des ägyptischen Pharaos, Kulthum, die Schwester des Mose und Maria, die leibliche Mutter Jesu Christi.14
Muhammads Frauen werden im Koran angewiesen, mit nichtverwandten Männern nur hinter einem „Vorhang“ zu sprechen oder mit verschleiertem Körper – Gesicht und Hände eingeschlossen:
„Und wenn ihr (Muslime) sie (Muhammads Frauen) um irgend etwas zu bitten habt, so bittet sie hinter einem Vorhang (ohne sie, bzw. ihr Gesicht, sehen zu können)“
(33,53).
Da diese Anweisung zur Verschleierung des ganzen Körpers, einschließlich des Gesichts und der Hände – so wurde sie überwiegend aufgefaßt – als Aufforderung formuliert wurde, wurde später von vielen muslimischen Theologen eine allgemeine Verschleierungspflicht für alle muslimischen Frauen daraus abgeleitet.15

Gerechtigkeit im Umgang mit Muhammads Frauen
Die koranische Erlaubnis zur Polygamie wird unter der Bedingung gegeben, dass mehrere Frauen „gerecht“ behandelt werden. Gerechtigkeit ist die entscheidende Bedingung für die Gültigkeit dieser polygamen Ehen:
„und wenn ihr fürchtet, nicht gerecht zu handeln, (heiratet) nur eine oder was im Besitz eurer rechten (Hand ist). So könnt ihr am ehesten Ungerechtigkeit vermeiden.“
(4,3).
Der Koran mahnt also zur Gerechtigkeit, stellt jedoch gleichzeitig fest, dass kein Mann in der Lage dazu ist:
„Und ihr könnt zwischen den Frauen keine Gerechtigkeit üben, so sehr ihr es auch wünschen möget. Aber neigt euch nicht gänzlich (einer) zu, so daß ihr die andere gleichsam in der Schwebe lasset. Und wenn ihr es wiedergutmacht und gottesfürchtig seid, so ist Allah allverzeihend, barmherzig“
(4,129).
Die islamische Überlieferung beteuert, dass Muhammad seine Frauen absolut gerecht behandelt habe. Mehrere Überlieferer berichten, dass Muhammad mit all seinen Frauen regelmäßig sexuellen Umgang hatte. Die wichtigste Überlieferungssammlung, Sahih al-Bukhari, berichtet:
„Der Prophet Allahs konnte innerhalb einer Stunde, nachts oder tagsüber, mit allen seinen Frauen – elf Frauen – sexuellen Umgang haben ... er hatte die Potenz von 30 Männern.“16
Gleichzeitig ist an zahlreichen Stellen davon die Rede, dass ‘Aisha deutlich vor den anderen Frauen bevorzugt wurde:
Sie soll Muhammads „Lieblingsfrau“ gewesen sein. 17
Der Erzengel Gabriel habe ihn nur bei ihr besucht, 18 um Muhammad eine Offenbarung zu überbringen.
Sie erhielt den Sauda Bint Sam’a „zustehenden“ Tag und die Nacht mit Muhammad 19.
Muhammad soll im Vergleich zu seinen übrigen Frauen doppelt so viele Nächte bei ‘Aisha verbracht haben. 20
Wenn er erkrankte, wollte er in ihrem Zelt genesen.21
Er starb nach der Überlieferung in ihrem Zelt, in ihrem Schoß. 22

Die Zahl der Frauen Muhammads
Die Zahl der Frauen Muhammads Muslimische Theologen sind sich über die Anzahl der Frauen Muhammads nicht einig.
In den vertrauenswürdigsten Quellen des Islam stößt man auf widersprüchliche Zahlenangaben, die sich sogar bisweilen bei ein und demselben Verfasser unterscheiden. So beziffert z. B. al- Bukhari, der von sunnitischen Muslimen als vertrauenswürdigster Sammler der Aussprüche Muhammads betrachtet wird, die Anzahl der Frauen Muhammads einmal mit neun23, ein anderes mal mit elf Frauen. 24
Al-Qurtubi gilt vielen muslimischen Gruppierungen als einer der kompetentesten Ausleger des Korans. In seiner Auslegung zu Sure 33,28 teilt er Muhammads Frauen in vier Gruppen ein:
1. Frauen, die Muhmmad geheiratet hat und mit denen er sexuellen Umgang hatte:
Khadidja, Tochter von Khuwailidi bn Asad
Sauda, Tochter von Zama’a
Aisha, Tochter von Abu Bakr
Hafsa, Tochter von ‘Umar
Umm Salma (Hind), Tochter von Abi ‘Umaya
 Umm Habiba (Ramla), Tochter von Abu Sufyan
Zainab, Tochter von Dshahsh Bin R’ab
Zainab, Tochter von Khuzaima Bin al-Harith
Dshuwairiya, Tochter von Harith Bin Abi Dirar
Safiya, Tochter von Huiai bin Akhtab
 Rehana, Tochter von Zaid Bin ‘Amr Bin Khunaka
•Maimuna, Tochter von al-Harith

2. Frauen, mit denen sich Muhammad verlobt hatte, ohne dass es zur Eheschließung oder zum Verkehr kam:
 Fakhita (Umm Hane’), Tochter von Abi Talib
 Daba’a, Tochter von Amer
 Safiya, Tochter von Bashama Bin Nadla
Khaula, Tochter von Hakim Bin Umay’ia
Djamra, Tochter von al-Harith Bin ‘Auf al-Marri
 Sauda al-Kurshiya
 Eine Frau, deren Namen unbekannt ist

3. Frauen, mit denen Muhammad einen Ehevertrag geschlossen hat, ohne mit ihnen Verkehr gehabt zu haben:
 Al-Kilabiya, Tochter von al-Dah’ak
Asma’, Tochter von al-Ni’man Bin al-Djon
Katila, Tochter von Kais
Umm Sharik al-Azdiy’a, Tochter von Djaber Bin Hakim
Khaula, Tochter von al-Hasil Bin Habira
 Sharaaf, Tochter von Khalifa
Laila, Tochter von al-Khatim
 ‘Amra, Tochter von Ma’awia
 Al-Djanda’yia, Tochter von Djandab Bin Damra
Al-Ghafar’yia

4. Nebenfrauen:
• Maria, die Koptin
• Rihana
• Eine schöne Frau, die bei einer Eroberung als Beute genommen wurde
• Eine Frau, die Muhammad von Zainab, Tochter des Dshahsh, geschenkt wurde

Die berühmtsten Frauen Muhammads
Einige Frauen Muhammads stechen aus der Überlieferung hervor:
Khadidja, Tochter des Khuwailid:
Mit 25 Jahren heiratete Muhammad sie als etwa 40jährige zweimalige Witwe. Sie war eine wohlhabende Frau und Muhammad wurde bei ihr Händler. Solange sie verheiratet waren, hat Muhammad keine andere Frau zu ihr hinzugeheiratet.
‘Aisha, die Tochter des Abu Bakr:
Sie war die einzige Frau, die Muhammad als Kind heiratete. Seine anderen Eheschließungen waren hauptsächlich politisch motiviert, waren das Ergebnis von Raubzügen oder dienten der Witwenversorgung.
Es bestand ein Altersunter schied von rund 45 Jahren zwischen ihnen; zur Zeit der Eheschließung war ‘Aisha etwa sechs Jahre alt, Muhammad etwa 51.
Er vollzog die Ehe mit ihr, als sie neun Jahre alt war. ‘Aischa berichtet selbst einige Ereignisse in Bezug auf ihre Heirat mit Muhammad, nämlich, dass sie mit einer Schaukel spielte, als ihre Mutter sie zu Muhammad mitnahm.
‘Aischa wußte nicht, wohin ihre Mutter sie bringen wollte. Ihre Mutter und andere Frauen wuschen ihr das Gesicht und die Haare und übergaben sie Muhammad.
‘Aisha nahm ihr Spielzeug mit, als sie zu Muhammad ging.25
Als Muhammad die Ehe mit ihr vollzog, spielte sie noch mit ihren Puppen.26
Von ‘Aisha stammen mehrere Überlieferungen.
Nach Muhammads Tod war ‘Aisha an einem Krieg gegen Ali b. Abi Talib, Muhammads leiblichem Vetter und Schwiegersohn beteiligt. Ali hat insbesondere für Schiiten große Bedeutung, da er am nächsten mit Muhammad verwandt war. Muhammad soll ihm das Paradies versprochen haben 27.
Safiya, die Tochter des Huiai bin Akhtab war eine bildhübsche Jüdin vornehmer Herkunft aus dem Stamm der Khaibar.
Muhammds Kämpfer brachten viele Männer aus ihrem Stamm um, darunter auch ihren Bräutigam28. Noch am Tag dieser Schlacht soll Muhammad sie geheiratet und seine erste Nacht mit ihr verbracht haben.
Zur Zeit der Eheschließung war er rund 60 Jahre alt und sie siebzehn.
Muhammad hat die Stellung der Frau in islamischer Zeit verbessert, sie allerdings rechtlich dem Mann deutlich nachgeordnet.

Die Sharia wird als unveränderliches göttliches Gesetz betrachtet, deren Bestandteil auch die Ehe- und Familiengesetze sind. Im 7. Jahrhundert n. Chr. waren viele der Regelungen sicher revolutionär und progressiv, heute aber sind sie mit dem westlichen Menschenrechtsverständnis nicht vereinbar.

1 So die Überlieferung nach Sahih al-Bukhari 4732 und Abu Dawud 1934.
2 Sunan Abu Dauud 1754. Ähnliche Gebote sind in Sunan Abu Maja 1836 und Musnad Ibn Hanbal 3628 überliefert.
3 Diese Heirat wurde im Koran in Sure 4,22 verboten.
4 Auch diese Eheform wurde im Koran in Sure 81,8 untersagt.
5 Sunan al-Nisa’i 3362, Sunan Abu Dawud 1965, Sunan Ibn Maja 1923 u.a.
6 In anderen Koranversen zur Sklaverei wird das Wort „gläubig“ nicht in diesem Zusammenhang erwähnt. Trotzdem bestätigt die überwiegende Mehrheit der islamischen Quellen, dass der Sklave bzw. die Sklavin in diesem Fall ein Muslim sein müsse.
7 Musnad Ahmad ibn Hanbal 11266, 11370 und Maute’ Malik ibn Anas 992.
8 Zaid wurde „Muhammads Sohn“ genannt, weil Muhammad ihn gekauft und adoptiert hatte (s. die Berichte der Überlieferung in: Sahih al-Bukhari 3699, 4698, Sunan al-Thirmidhi 3131, 3133; Sunan an-Nisa’i 3171 und Sunan Abu Dawud 1764).
9 Muhamads Verhältnis zu Umm Sharik ohne Abschluss eines Ehevertrags wird von Ahmad Ibn Hanbal in seiner Überlieferung „Musnad“ mit der Nr. 26338 berichtet.
10 Khaulas Zusammenleben mit Muhammad ohne Ehevertrag wird in den Überlieferungssammlungen Sahih al-Bukhari No. 4721, Musnad Ahmad Ibn Hanbal 24091 und Sunan Ibn Maja 1990 berichtet.
11 Sunan al-Thirmidhi 1020 und Sunan Ibn Maja 1871.
12 Sunan Ibn Maja 1872, Musnad Ahmad Ibn Hanbal 18169.
13 Sahih al-Bukhari 4721, Sahih Muslim 2659, Sunan Ibn Maja 1990 und Musnad Ahmad Ibn Hanbal 24091.
14 Diese Auffassung erwähnt z. B. der Koranausleger Ibn Kathir zu Sure 66,5.
15 So z. B. ein Artikel über die Pflicht zur Gesichtverschleierung von dem prominenten islamischen Geistlichen Sheich Muhammad Ibn Ibrahim al- Sheich: http://www.kalemat.org/sections.php?so=va &aid=153 (18.06.2003).
16 Sahih al-Bukhari, 260; ebenso die Überlieferer Ahmad Ibn Hanbal 13156, al-Tirmidhi 1136 und al- Nisa’i 3147, die allerdings neun anstatt elf Frauen nennen.
17 Sahih al-Bukhari 2392 und 2393, Musnad Ahmad Ibn Hanbal 1806, 25304 und 2366.
18 Musnad Ahmad Ibn Hanbal 25304, Sahih al- Bukhari 3491.
19 Sahih al-Bukhari 4811 und Sunan al-Nisa’i. 3146.
20 Sahih Muslim 2657.
21 Sahih al-Bukhari 191, 2868 und 4088.
22 Sahih al-Bukhari 4816.
23 Sahih al-Bukhari 275.
24 Sahih al-Bukhari 260.
25 Sahih Muslem 2549.
26 Sinan al-Nisa’i 3325.
27 Ahmad bin Hanbal 1551.
28 Sahih al-Bukhari erwähnt in der Überlieferung 2081 die Tötung ihres Bräutigams.


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270 Millionen – andere Schätzungen gehen von 300 Millionen – “Ungläubige” wurden bislang in den 1400 Jahren der Terrorherrschaft der selbsternannten “Friedensreligion” im Namen Allahs ermordet. Das letzte, was viele dieser Opfer hörten, bevor man ihnen den Kopf abschlug oder, wie es für Nichtmoslems vorbehalten ist, langsam vom Hals Richtung Nacken abschnitt -eine besonders grausame, menschenunwürdige und das Leiden verlängernde Tötungsform (wird bis heute in Syrien und im Irak etwa angewandt) wobei die Dschihadisten das Abschneiden immer wieder unterbrechen, um sich am Röcheln und Todeskampf ihrer Opfer zu ergötzen) – das letzte also, was die meisten Opfer hörten waren hysterische “Allahu-akhbar”-Rufe aus den Kehlen ihrer Mörder. Niemand soll sagen, diese Grausamkeiten hätten nichts mit dem Islam zu tun. Sie sind im Gegenteil eine religiöse Pflicht jedes Dschihadisten. Denn Allah befiehlt an 216 Stellen des Koran , dass “Ungläubige getötet werden müssten. Und Mohammed befiehlt dies a

Aktuelle Liste der „Bereicherungen“ durch diese Regierung

                                      22. Mai 2018 Brennpunkt, Inland Beispiele sogenannter „Bereicherungen“ und „Einzelfälle“ der letzten Woche Kriminalität – was ist das? Längst zahlt der deutsche Steuerzahler dafür, von der Regierung „bereichert“ zu werden – und glaubt das zum Teil. Nachfolgend präsentieren wir daher erneut Ausschnitte des aktuellen Wochen-Werks dieser Regierung und ihrer Sympathisanten und Mitläufer, darunter auch die Kirchen, die sich vehement dafür einsetzen, dass es allen Menschen dieser Welt gut geht, was die Deutschen natürlich nicht automatisch mit einschließt. Wo kämen wir denn da hin!? "Die multikulturelle Gesellschaft ist hart, schnell, grausam und wenig solidarisch, sie ist von beträchtlichen sozialen Ungleichgewichten geprägt und kennt Wanderungsgewinner ebenso wie Modernisierungsverlierer; sie hat die Tendenz, in eine Vielfalt von Gruppen und Gemeinschaften auseinanderzustreben und ihren Zusammenhalt sowie die Verbindlichkeit

Liste des Grauens: Die „Bereicherungen“ der letzten Woche vs. Kriminalstatistik

Ein ganz besonderer Wochenrückblick  Was die Mainstream-Medien berichten, ist das eine – die Realität auf Deutschlands Straßen das andere. Da uns große „Bereicherungen“ verheißen wurden und werden, die unser Land nachhaltig verändern sollen, was unsere politische Führungs-Elite ganz toll findet, sollten wir diese auch einmal aufzeigen, damit die Bürger sehen, wie sehr sich unsere Regierung und ihre getreuen Vasallen dafür einsetzen, dass es uns durch Migration und Rechtsbeugung einfach viel besser geht als vorher, wo alles so „langweilig“ und weniger „bunt“ war. Hier einige „Bereicherungs“-Funde der letzten Woche (nach Einpflegedatum) Von Andreas Köhler Wochenrückblick: Parallel zu unzähligen sexuellen Übergriffen in Deutschland, die nicht näher genannt werden, berichteten Zeitungen wie z.B. die  Rheinische Post  letzte Woche, dass es in einem Zug mit Fussballfans zu einem sexuellen Übergriff auf eine 19-Jährige gekommen ist. Der  Stern  schrieb am 16.04.2018, dass es