Direkt zum Hauptbereich

Sklaverei im Islam als fest verankerte Institution beibehalten


Der Islam hat die Sklaverei in der Region seiner Entstehung und in den Gebieten, die in der Folgezeit erobert wurden, als fest verankerte Institution vorgefunden und beibehalten.
Mohammed und seine Zeitgenossen besaßen, erbeuteten, erwarben, verkauften und befreiten Sklaven oder benutzten Sklavinnen als Konkubinen.
Lange Jahre war der Sklavenhandel ein wichtiger Wirtschaftsfaktor in der islamischen Welt. Im Jahre 1963 schaffte Saudi-Arabien als letztes islamisches Land die Sklaverei offiziell ab, existiert aber weiter.
Orientalischer Sklavenhandel
Durch die Sahara (Transsaharahandel), teilweise dann weiter über das Mittelmeer, später auch über den Indischen Ozean (Ostafrikanischer Sklavenhandel) gelangten Sklaven aus Afrika in die arabisch-islamische Welt. Die davon betroffenen Frauen wurden oft in den Harems und die Männer als Eunuchen oder Arbeitssklaven eingesetzt. Die Zahl der Opfer dieses Handels wird auf 6-17 Millionen geschätzt.
Die heutige Sklaverei in Sudan sowie der Kinderhandel in Westafrika, wo laut Unicef 200.000 Kinder in Sklaverei leben, zeigen, dass Sklaverei auch heute noch existiert.
Begriffsbestimmung
Der Sklave wird im Arabischen als abd (vgl. Koran 2:178) raqaba oder malmuk (siehe dazu Mamluken) bezeichnet. Im Koran werden Sklaven häufig auch mit der Bezeichnung „was eure rechte Hand besitzt“ (m? malakat aym?nukum, z. B. 24:33) umschrieben. Eine Sklavin wird im Arabischen als dschariyya der ama bezeichnet.
Sklaverei im islamischen Recht
Der Koran betrachtet die Sklaverei als selbstverständliche Einrichtung. Die Unterscheidung zwischen Freien und Sklaven ist laut Koran Teil der göttlichen Ordnung (16:71). Für die Sklaverei wurden jedoch mildere als die bis dahin gültigen Regelungen getroffen.[2] Es ist nicht zu erkennen, dass Mohammed die Absicht gehabt hat, die Sklaverei abzuschaffen.[3]
Im Unterschied zum römischen Recht, das den Sklaven ausschließlich als Eigentum seines Herrn betrachtet, waren Sklaven nach islamischem Recht Mensch und Sache zugleich. Als Eigentum ihrer Besitzer konnten sie nach Belieben verschenkt, verliehen, verpfändet, vererbt oder verkauft werden. Andererseits hatten sie Anspruch auf gute Behandlung (4:36), Versorgung und Verpflegung.
In einer Überlieferung von Buchari erklärt Mohammed:
Eure Sklaven sind eure Brüder. Gott hat sie unter eurem Befehl gestellt. Wer nun die Oberhand über seinen Bruder hat, der soll vom dem zu essen geben, was er selbst isst, und ihm Kleidung geben, die er selbst trägt. Tragt ihnen nicht auf, was ihre Kraft übersteigt. Und wenn ihr es doch tut, so helft ihnen![4]
Sklaven konnten nicht als Zeuge vor Gericht aussagen und kein Eigentum erwerben.[5]
Im Auftrag ihres Herrn konnten sie jedoch Geschäfte tätigen.[5]
Für die Heirat brauchten Sklaven die Zustimmung ihres Herrn. Die Kinder einer verheirateten Sklavin gehörten ihrem Herren, auch wenn ihr Ehemann ein freier Mann war.[5]
Aus diesem Grunde unterlag eine solche Ehe vielen rechtlichen Beschränkungen und wurde nur unter bestimmten Bedingungen erlaubt. So musste, für den Mann die Gefahr der Unzucht bestehen, der Bräutigam musste ledig und außerstande sein, den Brautpreis für eine freie Frau zu entrichten. Die Sklavin musste Muslimin sein. Die Ehe zwischen Besitzern und Sklaven war verboten. Nach Auffassung einiger Rechtsschulen durften männliche muslimische Sklaven höchstens zwei Frauen heiraten. Ehen zwischen Freien und Sklaven waren erlaubt und offenbar recht verbreitet.[6]
Der Koran billigt das Konkubinat (23:6, 70:30). Eine Sklavin, die als Konkubine diente, wurde surr?ya genannt. Gebar sie ihrem Herrn ein Kind, wurde sie als umm walad (Mutter des Kindes) bezeichnet. Eine umm walad wurde nach dem Tod ihres Herrn freigelassen.[5] Das Kind aus dieser Verbindung war frei.[2] Sexuelle Beziehungen zwischen einem Muslim und seiner Sklavin waren erlaubt, zwischen einer Muslimin und ihrem Sklaven allerdings verboten. Der sexuelle Verkehr eines Muslims mit der Sklavin eines anderen Besitzers wurde als Unzucht betrachtet und entsprechend geahndet.[6]
Ein freier Muslim konnte nicht versklavt werden. Der Übertritt zum Islam änderte den Sklavenstatus nicht.[5] Kalif Umar verbot es, Araber zu versklaven. Muslimische Sklaven waren den freien Muslimen in religiöser Hinsicht gleichgestellt. Sie waren allerdings jener Pflichten enthoben, für die Bewegungsfreiheit unabdingbar war (Freitagsgebet, Wallfahrt, Dschihad)[6]
Die Freilassung eines Sklaven galt im Islam als gottgefälliges Werk (qurla). Die Freilassung eines muslimischen Sklaven bewahrte laut einer Überlieferung des Propheten Mohammed vor dem Höllenfeuer:
Wer einen gläubigen Sklaven befreit, wird von dem Feuer der Hölle befreit werden.[7]
Ein Sklave konnte durch eine testamentarische Verfügung freigelassen werden (arab. tadb?r). Der Sklave war frei, wenn der Herr starb. Eine solche Verfügung konnte nach herrschender Meinung nicht widerrufen und der Sklave danach nicht mehr verkauft oder verschenkt werden. Sklaven konnten sich nach islamischem Recht auch selbst freikaufen (kit?ba). Ein gesetzlicher Anspruch darauf bestand nicht. Bei einem solchen Freikauf hatte der Sklave Anspruch auf Unterstützung durch die Almosensteuer.[2]
Die Freilassung von Sklaven (arab. itq) ist im Koran als Sanktion für verschiedene Vergehen vorgesehen. Ein muslimischer Sklave soll als Sühne für die Tötung eines Gläubigen freigelassen werden (4:92). Ferner wird die Freilassung als Sühneleistung für Eidbruch (5:89) und Widerruf einer Scheidung (58:3) vorgeschrieben. Der Freikauf wird auch als Akt der Wohltätigkeit empfohlen (2:177). Durch die Freilassung entsteht ein Klientelverhältnis zwischen dem Sklaven und dem ehemaligen Herrn mit erbrechtlichen Folgen.

Geschichte
Ein berühmter Fall der Versklavung eines Stammes aus der Frühzeit des Islam sind die Banu Quraiza. Dieser jüdische Stamm aus Yathrib/Medina wurde nach der Grabenschlacht von den Muslimen unter Führung Mohammeds angegriffen.
Nachdem die Banu Quraiza aufgaben, wurden die Männer des Stammes geköpft und die Knaben, Frauen und Mädchen versklavt.
Ibn Ishaq beschreibt die Teilung der Beute folgendermaßen:
Der Prophet verteilte den Besitz, die Frauen und die Kinder der Banu Quraiza unter den Muslimen. Er legte fest, welche Anteile an der Beute jeweils den Reitern und den Unberittenen zustanden, und behielt selbst ein Fünftel ein. […] Die gefangenen Frauen und Kinder aus dem Fünftel schickte er mit dem Helfer Sa'd ibn Zaid in den Nadjd und tauschte sie gegen Pferde und Waffen ein. Eine der gefangenen Frauen, Raihana bint 'Amr, behielt der Prophet für sich selbst. Sie blieb in seinem Besitz, bis er starb.[8]
Im Fall der Banu 'l mustaliq, bot Mohammed Dshuwarriyya bint al-Harith, die mit ihren Stammesgenossen den Muslimen als Beute in die Hände gefallen war und die ihm um Hilfe bei ihrem Freikauf bat, die Heirat an. Daraufhin ließen die Muslime die Sklaven und Sklavinnen, die zu ihrem Beuteanteil gehörten frei. Sie wollten keine Stammesgenossen einer Prophetengattin als Sklaven besitzen.[5]
Insgesamt war die Geschichte der Sklaverei im islamischen Orient aufgrund der Weiträumigkeit und der ethnischen, kulturellen und politischen Vielfalt des Gebiets sehr unterschiedlich ausgeprägt. Insbesondere im Sudan wurden regelrechte Sklavenjagden unternommen. Unter dem Abbasiden-Kalif Harun ar-Raschid gehörten viele Sklavinnen dem damals bereits etablierten Harem an.[9]
Berühmt geworden sind die türkischen Militärsklaven, die in Bagdad insbesondere von dem Kalifen Al-Mutasim eingestellt wurden, um als Prätorianergarde den Herrscher zu beschützen und das Heer zu verstärken. Später übernahmen diese „Mamelucken“ die Herrschaft und gründeten mehrere eigene Dynastien.
Eine besondere Form der Sklaverei war die Knabenlese im Osmanischen Reich
Dabei wurden Knaben aus christlichen Provinzen ihren Familien weggenommen, ausgebildet und zwangsislamisiert. Diese Männer bildeten die Grundlagen des Janitscharen-Korps und der Verwaltung des Reiches und konnten in höchste Staatsämter aufsteigen. Auch viele Herrscher in der islamischen Geschichte waren Söhne von Sklavinnen. Im Osmanischen Reich wurde die Sklaverei 1847 abgeschafft.
Noch zu Anfang des 20. Jahrhunderts berichteten Orientreisende wie Christiaan Snouck Hurgronje über den Sklavenmarkt in Mekka.[5] und auch der Schriftsteller Antoine de Saint-Exupéry verarbeitete die Begegnung mit der Sklaverei Nordafrikas in seinem Buch Wind, Sand und Sterne. Sklavenmärkte wie etwa in Sansibar, (der vor allem die Emirate Arabiens belieferte und erst von den Briten geschlossen wurde) oder in Zentralasien hielten sich bis ins späte 19. Jahrhundert.
Auch heute gibt es in einzelnen Regionen der islamischen Welt Formen der Sklaverei (z.B. Sudan, Mauretanien) oder andere nicht religiös begründbare Formen der Unfreiheit.[2]

Zeitgenössische Auffassungen
Der Islam lehnt heute die Sklaverei ab. Die Entwicklung hin zur völligen Abschaffung geschah jedoch nur aufgrund massiver fremder Einflussnahme, die sich vor ca. 100 Jahren bemerkbar machte.[10] Zeitgenössische Vertreter des Islam argumentieren, dass der Islam die Sklaverei stufenweise abgeschafft habe. [11] Bei der Bewertung der Sklaverei im islamischen Orient wird die Betonung auf die "menschliche Behandlung" der Sklaven gelegt. Ferner habe die Sklaverei eine historische Notwendigkeit und Berechtigung besessen. Andernfalls hätten die Muslime ihre Gefangenen töten, inhaftieren oder freilassen müssen. Ferner sei die sofortige Abschaffung der Sklaverei durch Mohammed nicht durchsetzbar gewesen. Der Islam betrachtet demnach die Sklaverei als Institution „die nach und nach reformiert werden sollte, bis sie im Gleichschritt mit den geistigen, kulturellen und sozialen Fortschritten im Laufe der Zeit ganz verschwindet“.[12]
Siehe auch Wikipedia:
Ostafrikanischer Sklavenhandel bezeichnet den Sklavenhandel zwischen Ostafrika und der arabisch-islamischen Welt
Einen ersten Höhepunkt fand der ostafrikanische Sklavenhandel mit der Erschließung der Sumpfgebiete im Süd-Irak unter den Abbasiden. Dazu wurden große Plantagen angelegt, die fast ausschließlich von schwarzen Sklaven aus Ostafrika (sogenannte Zandsch oder Zanj) bewirtschaftet wurden (wahrscheinlicher, sie stammen aus Indien, seit der Machtepoche der Perser). Diese Sklaven lebten unter ähnlich schlechten Bedingungen wie die Sklaven auf den Plantagen in der „Neuen Welt“.
Im Jahre 870 kam es dann auch zu einem großen Sklavenaufstand im Süd-Irak, der erst 885 endgültig niedergeschlagen werden konnte, wobei die meisten Sklaven getötet wurden. Danach gab es keine größeren Plantagen mehr in der islamischen Welt, die von Sklaven bewirtschaftet wurden.
Vom 17. bis zum 19. Jahrhundert bildete Sansibar unter der Herrschaft des Sultans von Oman ein Zentrum des ostafrikanischen Sklavenhandels, er wurde dann aber immer stärker von den Kolonialmächten, vor allem von Großbritannien, zurückgedrängt, hielt sich aber im Bereich des Roten Meeres und des Horns von Afrika bis zur Mitte des 20. Jahrhunderts, wenn auch in immer stärker abnehmenden Umfang. Er ist allerdings nie völlig zum Erliegen gekommen.
Saudi-Arabien
In Saudi-Arabien wurde die Sklaverei offiziell im Jahre 1963 abgeschafft, existiert aber illegal weiter. Nach einer Zeit des schwachen Handels seit dem Krieg der Italiener gegen Äthiopien bis in die 1970er Jahre, als der Südsudan-Konflikt wieder aufflammte, erlebte der ostafrikanische Sklavenhandel eine Renaissance, zumal die meist srilankischen und philippinischen Hausmädchen, die in jeder Hinsicht als Ersatz dienten, heute immer weniger bereit sind, auf die arabische Halbinsel zu gehen.
Immer wieder haben Fälle von systematischer Misshandlung der in Saudi-Arabien beschäftigten asiatischen Hausmädchen für Entsetzen gesorgt.[1]
Somalia
Der Zusammenbruch Somalias 1990 hat dem Sklavenhandel am Horn von Afrika endgültig wieder zum Durchbruch verholfen, da jegliche staatlichen Strukturen, die diesem Treiben Einhalt hätten gebieten können, und sei es auch nur auf Druck der internationalen Gemeinschaft, seither fehlen.
Sudan
Besonders der Sudan, wo es bereits seit der Unabhängigkeit des Landes in den 1950er Jahren fortwährend zu schweren Übergriffen arabischer Truppen auf die schwarzafrikanische Bevölkerungsgruppe kommt, hat sich dabei hervorgetan. Auch in jüngerer Zeit hat es Berichte über Fälle von Menschenraub und Sklavenhaltung durch die arabischen Dschandschawid-Milizen gegeben.[2]
Die Sklaverei in Sudan hat eine lange Tradition und betrifft die schwarzafrikanischen Einwohner Südsudans, die von nordsudanesischen Sklavenhändlern versklavt und verkauft werden. Im Kontext des Bürgerkrieges in Südsudan, der 2005 endete, besteht sie bis in die Gegenwart fort. Hierbei versklavten paramilitärische Milizen aus Nord-Sudan, die auf der Seite der sudanesischen Regierung gegen südsudanesische Rebellen kämpften, vorwiegend Frauen und Kinder von den Ethnien der Dinka und Nuba.
Durch die Berichte ehemaliger Sklaven wie Mende Nazer und Francis Bok wurde die Sklaverei in Sudan international bekannt. Wie viele im Land bis heute in Sklaverei verbleiben, ist nicht genau bekannt, Schätzungen reichen von einigen Zehntausend bis 100.000.
Mauretanien
Die Sklaverei in Mauretanien besteht trotz ihrer offiziellen Abschaffung 1980 und betrifft die Nachfahren von vor Generationen versklavten Menschen, die heute als „schwarze Mauren“ oder Haratin in Mauretanien leben und teils bis heute den „weißen Mauren“ (Bidhan) als Sklaven dienen.
Die Zahl der Sklaven im Land ist nicht genau bekannt, wird aber auf die Größenordnung von Hunderttausenden geschätzt. Laut Kevin Bales ist der Anteil von Sklaven an der Gesamtbevölkerung der höchste der Welt.

1. Meyers Lexikon: Sklaverei
2. a b c d Hans Müller: in Klaus Kreiser und Rotraud Wielandt (Hrsg.): Lexikon der Islamischen Welt, Stuttgart 1992, s.v. Sklaven
3. Hans Müller in: Bernard Lewis: Wirtschaftsgeschichte des vorderen Orients in islamischer Zeit, Leiden 1977, S. 57
5. a b c d e f g Th. W. Juynboll: in: E. J. Brill's First Encyclopaedia Of Islam 1913–1936, Leiden 1987, Bd. 1, Stichwort: 'Abd
6. a b c P. Heine: in Khoury, Hagemann und Heine: Islam-Lexikon, Freiburg 1991, Bd. 3, Stichwort Sklaven
7.Überlieferung nach Buchari: [1] und Muslim If anyone emancipates a Muslim slave… in mehreren Varianten)
8. Ibn Ishaq: Das Leben des Propheten. Aus dem Arabischen von Gernot Rotter. Kandern 2004, S. 180f.
9. P. Heine: in Khoury, Hagemann und Heine: Islam-Lexikon, Freiburg 1991, Bd. 2, Stichwort Harem
10. R. Brunschvig in: The Encyclopaedia of Islam. New Edition. Leiden 1971, Stichwort 'Abd
12. Fethullah Gülen: Fragen an den Islam. Izmir 2005, S. 47ff. Onlineversion

Literatur
* Th. W. Juynboll: in: E. J. Brill's First Encyclopaedia Of Islam 1913–1936, Leiden 1987, Bd. 1, Stichwort: 'Abd
* Alexandre Popovic et al.: Revolt of African Slaves in Iraq. Markus Wiener Publishers, 1999. ISBN 1558761624

Wikipedia Einzelnachweise - Ostafrikanischer Sklavenhandel
1. http://www.wsws.org/de/2006/feb2006/sril-f28.shtml
2. BBC News: BBC News: Probe of Darfur 'slavery' starts
Weblink






Kommentare

Beliebte Posts aus diesem Blog

270 Millionen Nichtmoslems durch islamischen Dschihad getötet

270 Millionen – andere Schätzungen gehen von 300 Millionen – “Ungläubige” wurden bislang in den 1400 Jahren der Terrorherrschaft der selbsternannten “Friedensreligion” im Namen Allahs ermordet. Das letzte, was viele dieser Opfer hörten, bevor man ihnen den Kopf abschlug oder, wie es für Nichtmoslems vorbehalten ist, langsam vom Hals Richtung Nacken abschnitt -eine besonders grausame, menschenunwürdige und das Leiden verlängernde Tötungsform (wird bis heute in Syrien und im Irak etwa angewandt) wobei die Dschihadisten das Abschneiden immer wieder unterbrechen, um sich am Röcheln und Todeskampf ihrer Opfer zu ergötzen) – das letzte also, was die meisten Opfer hörten waren hysterische “Allahu-akhbar”-Rufe aus den Kehlen ihrer Mörder. Niemand soll sagen, diese Grausamkeiten hätten nichts mit dem Islam zu tun. Sie sind im Gegenteil eine religiöse Pflicht jedes Dschihadisten. Denn Allah befiehlt an 216 Stellen des Koran , dass “Ungläubige getötet werden müssten. Und Mohammed befiehlt dies a

Aktuelle Liste der „Bereicherungen“ durch diese Regierung

                                      22. Mai 2018 Brennpunkt, Inland Beispiele sogenannter „Bereicherungen“ und „Einzelfälle“ der letzten Woche Kriminalität – was ist das? Längst zahlt der deutsche Steuerzahler dafür, von der Regierung „bereichert“ zu werden – und glaubt das zum Teil. Nachfolgend präsentieren wir daher erneut Ausschnitte des aktuellen Wochen-Werks dieser Regierung und ihrer Sympathisanten und Mitläufer, darunter auch die Kirchen, die sich vehement dafür einsetzen, dass es allen Menschen dieser Welt gut geht, was die Deutschen natürlich nicht automatisch mit einschließt. Wo kämen wir denn da hin!? "Die multikulturelle Gesellschaft ist hart, schnell, grausam und wenig solidarisch, sie ist von beträchtlichen sozialen Ungleichgewichten geprägt und kennt Wanderungsgewinner ebenso wie Modernisierungsverlierer; sie hat die Tendenz, in eine Vielfalt von Gruppen und Gemeinschaften auseinanderzustreben und ihren Zusammenhalt sowie die Verbindlichkeit

Liste des Grauens: Die „Bereicherungen“ der letzten Woche vs. Kriminalstatistik

Ein ganz besonderer Wochenrückblick  Was die Mainstream-Medien berichten, ist das eine – die Realität auf Deutschlands Straßen das andere. Da uns große „Bereicherungen“ verheißen wurden und werden, die unser Land nachhaltig verändern sollen, was unsere politische Führungs-Elite ganz toll findet, sollten wir diese auch einmal aufzeigen, damit die Bürger sehen, wie sehr sich unsere Regierung und ihre getreuen Vasallen dafür einsetzen, dass es uns durch Migration und Rechtsbeugung einfach viel besser geht als vorher, wo alles so „langweilig“ und weniger „bunt“ war. Hier einige „Bereicherungs“-Funde der letzten Woche (nach Einpflegedatum) Von Andreas Köhler Wochenrückblick: Parallel zu unzähligen sexuellen Übergriffen in Deutschland, die nicht näher genannt werden, berichteten Zeitungen wie z.B. die  Rheinische Post  letzte Woche, dass es in einem Zug mit Fussballfans zu einem sexuellen Übergriff auf eine 19-Jährige gekommen ist. Der  Stern  schrieb am 16.04.2018, dass es