Lange schon war das süße Leben des Abou Nagie vielen Steuerzahlern bekannt, jetzt konnte die Staatsanwaltschaft Köln nach eingehenden, sorgfältigen Überlegungen wohl nicht mehr umhin und erstattete am 22. Oktober gegen den salafistischen Juden- und Christenhasser Anzeige wegen Spendenveruntreuung und Hartz IV-Betrugs. Wie der FOCUS herausfand, muss sich der arme Mann daher wahrscheinlich demnächst wegen Sozialhilfebetrugs vor dem Kölner Amtsgericht verantworten.
Abou Nagie war dem breiten Publikum durch seine medienwirksame salafistische „Lies den Koran“ (und du weißt Bescheid)-PR-Kampagne bekannt geworden. Der arbeitslose und notleidende Imam erhielt schon damals Hartz-IV-Leistungen und stand der Bundesagentur für Arbeit während seiner Missionierungstätigkeit natürlich nicht für eine andere Beschäftigung zur Verfügung. Manch einer mag sich jedoch gefragt haben, wie er seinen teuren Mercedes und das schöne Haus finanzierte, in dem er mit seiner Frau und seinen drei Kindern glücklich und zufrieden lebte, auch nachdem seine Firma pleiteging.
Er verteilte den Koran und prophezeit Christen die Hölle. Weltlichem ist der Salafist Ibrahim Abou Nagie wohl dennoch nicht abgeneigt: Um seinen Mercedes zu bezahlen, soll er Spenden veruntreut und Hartz-IV-Betrug betrieben haben.
Ausgerechnet Ibrahim Abou Nagie, der neue Star der islamistisch-radikalen Predigerszene, der umstrittene Initiator der medienwirksamen Koran-Verschenk-Aktion „Lies“, ein Mann, der Juden und Christen die Hölle prophezeit, muss sich offenbar demnächst wegen Sozialhilfebetrugs vor dem Kölner Amtsgericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft Köln hat am 22. Oktober Anklage gegen den Internet-Imam erhoben, erfuhr FOCUS und teilt uns mit:
Abou Nagie soll zu Unrecht knapp 54.000 Euro an Hartz-IV-Bezügen kassiert haben. Überdies soll der ehemalige Unternehmer Spenden seine Anhänger für die Koran-Verschenkaktion in die eigene Tasche gesteckt haben. Oberstaatsanwalt Ulf Willuhn zufolge hat der radikale Salafist über einen mitangeklagten Strohmann 256.000 Euro von Gläubigen eingesammelt.
Fast 59.000 Euro abgezweigt
Knapp 59.000 Euro soll der Hartz IV-Empfänger für eigene Zwecke abgezweigt haben. Dazu zählte etwa die monatliche Leasingrate von 366,35 Euro für seinen Mercedes. Gleich 124 Mal soll der Deutsch-Palästinenser Tankrechnungen über das Spendenkonto 1901244549, das auf den Namen seines Komplizen lief, beglichen haben. Mehr als 16.000 Euro, so die Anklage, holte Abou Nagie demnach in bar bei Geldautomaten ab. Lokalbesuche und Einkäufe gingen ebenfalls auf Spesen seiner Anhänger.
Der Agentur für Arbeit verschwieg er seine lukrativen Geschäfte als Web-Geistlicher: Über 40 Internet-Domains verbreitete er seine radikale Ideologie. Seit Jahren beobachtet der Sicherheitsapparat den wachsenden Einfluss des Geistlichen in der Islamistenszene. Die Verfassungsschützer sehen in dem Macher des Internetportals „Die Wahre Religion“ einen der geistigen Brandstifter, die mit ihrer mittelalterlichen Interpretation des Islam und der Forderung nach einem Gottesstaat den Nährboden für islamistisch motivierte Terroristen legen. Die Anwälte des Angeklagten, Mutlu Günal und Carsten Rubarth, halten „die Vorwürfe für falsch.“ Sollte es zu einem Prozess kommen, rechne man mit einem Freispruch, sagten die Verteidiger zu FOCUS.
Wahrscheinlich wird es zu einem Freispruch oder einer Resozialisierungsmaßnahme, vielleicht an einem schönen Urlaubsort in Spanien, kommen, denn unsere Gerichte wissen ja inzwischen, dass bei einem Korangläubigen nicht das deutsche Gericht, sondern Allah zuständig ist, der Herrn Nagie für seine Missionierungsarbeit nicht verurteilen, sondern im Gegenteil belohnen wird.
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