Direkt zum Hauptbereich

Gebetsruf über Gladbeck: Moscheen laden per Lautsprecher zum Gebet ein

Sie werfen damit rechtliche und theologische Fragen auf. "Allahu akbar": Immer mehr Muezzine rufen per Mikro und Lautsprecher zum Gebet. Sie berufen sich auf die Religionsfreiheit, Kritiker sehen gerade diese gefährdet. 

Gladbeck/Tübingen (epd). Am 20. April führt die Ditib- Moscheegemeinde an der Wielandstraße in Gladbeck [bei Essen] einmal pro Tag den Gebetsruf per Lautsprecher ein. Damit gibt es in Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein insgesamt mindestens ein Dutzend Moscheegemeinden, in denen entweder einmal wöchentlich oder bis zu fünf Mal täglich der Ruf des Muezzins erschallt. 
Doch auch anderswo, beispielsweise in der größten Moschee Baden-Württembergs, der Yavuz-Sultan-Moschee in Mannheim, ist der öffentliche Gebetsruf ein Thema. "Schon lange wünschen wir uns den Gebetsruf per Lautsprecher, aber wir wollen damit niemanden erschrecken", sagt der Vorstand Bilal Dönmez dem Evangelischen Pressedienst (epd). 

Deshalb sei nun eine Diskussionsrunde geplant, um mit den Bewohnern von Mannheim ins Gespräch zu kommen. Die meisten Moscheen, in denen der Muezzin bisher per Lautsprecher zum Gebet einlädt, gehören der Türkisch-Islamischen-Union [Ditib] an. Die Kölner Ditib-Zentrale verfolge aber nicht die Absicht, den lautsprecherverstärkten Gebetsruf auf alle Moscheen auszuweiten, so der Ditib-Generalsekretär Bekir Alboga. 

"Doch wenn die Gemeinden vor Ort das anstreben und eine Möglichkeit seitens der Kommune angeboten wird, freuen wir uns." Rechtlich gesehen sei der Gebetsruf über Lautsprecher schon längst erlaubt. "Unser Grundgesetz garantiert die freie Religionsausübung, niemand kann benachteiligt werden. Obwohl wir Muslime um unser Recht wissen, sind wir rücksichtsvoll und beachten die lokalen Gegebenheiten und Prozesse", betont der promovierte Islamwissenschaftler. 

Tatsächlich braucht eine Moschee keine Betriebsgenehmigung für den Muezzinruf per Lautsprecher, da nach dem Grundgesetz die Religionsfreiheit ein vorbehaltlos gewährleistetes Grundrecht ist, auf das sich auch Muslime beziehen können, wenn sie einen solchen Gebetsruf wünschen. Gegen den Muezzinruf kann deshalb ebenso wie gegen liturgisches Glockengeläut rechtlich nur vorgegangen werden, wenn er mit anderen Menschenrechten kollidiert, wie etwa bei zu hoher Lautstärke mit dem Recht auf Unversehrtheit, oder aber auch, wenn die "negative Religionsfreiheit" verletzt wird - also das Recht, nicht zur Ausübung einer anderen Religion gezwungen zu werden. 

Nach Ansicht des Soziologen und Menschenrechtlers Thomas Schirrmacher [Bonn] verletzt der lautsprecherverstärkte islamische Gebetsruf eben dieses Recht auf negative Religionsfreiheit. Denn der Muezzin rufe ein Glaubensbekenntnis in die Öffentlichkeit, das bewusst den islamischen Glauben von anderen Religionen - speziell vom Christentum - abgrenze und an dem auch Nichtmuslime durch Zuhören teilnehmen müssen. Deshalb könne man auch das Läuten einer Kirchturmglocke nicht mit dem Ruf des Muezzins vom Minarett vergleichen: "Eine Parallele zum Muezzinruf wäre vorhanden, wenn das christliche sogenannte apostolische Glaubensbekenntnis lautsprecherverstärkt für alle hörbar und verstehbar von den Kirchtürmen gesungen würde," so Schirrmacher, der auch Vorsitzender der Theologischen Kommission der weltweiten Evangelischen Allianz ist. Theologisch gesehen ist der Ruf zum Gebet laut Erdal Toprakyaran, Direktor des Zentrums für Islamische Theologie in Tübingen, für Muslime verpflichtend, da ihn schon der islamische Prophet praktizieren ließ. Der Ruf sollte erfolgen, sobald man zu zweit oder dritt betet. Aber Lautsprecher seien keine nötig, damit das Pflichtgebet gültig ist. Im Gegenteil: "Zu Zeiten Muhammads gab es natürlich noch keine Mikrofone, weshalb bis heute unter Muslimen umstritten ist, ob es überhaupt zulässig ist, mit Lautsprechern zum Gebet zu rufen." Andererseits sei die Verwendung eines Lautsprechers praktisch, weil man sich dadurch Gehör verschaffen könne, so der Juniorprofessor für islamische Geschichte und Gegenwartskultur. Zum lautsprecherverstärkten Gebetsruf gibt es auch Alternativen: Bisher rufen die meisten deutschen Moscheen im Inneren der Moschee zum Gebet. In Indonesien wird oft auf einen Muezzin verzichtet und durch Gongschläge zum Gebet gerufen. Im französischen Marseille strahlt die dortige Großmoschee zum Gebet ein Lichtsignal aus.


Kommentare

Beliebte Posts aus diesem Blog

270 Millionen Nichtmoslems durch islamischen Dschihad getötet

270 Millionen – andere Schätzungen gehen von 300 Millionen – “Ungläubige” wurden bislang in den 1400 Jahren der Terrorherrschaft der selbsternannten “Friedensreligion” im Namen Allahs ermordet. Das letzte, was viele dieser Opfer hörten, bevor man ihnen den Kopf abschlug oder, wie es für Nichtmoslems vorbehalten ist, langsam vom Hals Richtung Nacken abschnitt -eine besonders grausame, menschenunwürdige und das Leiden verlängernde Tötungsform (wird bis heute in Syrien und im Irak etwa angewandt) wobei die Dschihadisten das Abschneiden immer wieder unterbrechen, um sich am Röcheln und Todeskampf ihrer Opfer zu ergötzen) – das letzte also, was die meisten Opfer hörten waren hysterische “Allahu-akhbar”-Rufe aus den Kehlen ihrer Mörder. Niemand soll sagen, diese Grausamkeiten hätten nichts mit dem Islam zu tun. Sie sind im Gegenteil eine religiöse Pflicht jedes Dschihadisten. Denn Allah befiehlt an 216 Stellen des Koran , dass “Ungläubige getötet werden müssten. Und Mohammed befiehlt dies a

Aktuelle Liste der „Bereicherungen“ durch diese Regierung

                                      22. Mai 2018 Brennpunkt, Inland Beispiele sogenannter „Bereicherungen“ und „Einzelfälle“ der letzten Woche Kriminalität – was ist das? Längst zahlt der deutsche Steuerzahler dafür, von der Regierung „bereichert“ zu werden – und glaubt das zum Teil. Nachfolgend präsentieren wir daher erneut Ausschnitte des aktuellen Wochen-Werks dieser Regierung und ihrer Sympathisanten und Mitläufer, darunter auch die Kirchen, die sich vehement dafür einsetzen, dass es allen Menschen dieser Welt gut geht, was die Deutschen natürlich nicht automatisch mit einschließt. Wo kämen wir denn da hin!? "Die multikulturelle Gesellschaft ist hart, schnell, grausam und wenig solidarisch, sie ist von beträchtlichen sozialen Ungleichgewichten geprägt und kennt Wanderungsgewinner ebenso wie Modernisierungsverlierer; sie hat die Tendenz, in eine Vielfalt von Gruppen und Gemeinschaften auseinanderzustreben und ihren Zusammenhalt sowie die Verbindlichkeit

Liste des Grauens: Die „Bereicherungen“ der letzten Woche vs. Kriminalstatistik

Ein ganz besonderer Wochenrückblick  Was die Mainstream-Medien berichten, ist das eine – die Realität auf Deutschlands Straßen das andere. Da uns große „Bereicherungen“ verheißen wurden und werden, die unser Land nachhaltig verändern sollen, was unsere politische Führungs-Elite ganz toll findet, sollten wir diese auch einmal aufzeigen, damit die Bürger sehen, wie sehr sich unsere Regierung und ihre getreuen Vasallen dafür einsetzen, dass es uns durch Migration und Rechtsbeugung einfach viel besser geht als vorher, wo alles so „langweilig“ und weniger „bunt“ war. Hier einige „Bereicherungs“-Funde der letzten Woche (nach Einpflegedatum) Von Andreas Köhler Wochenrückblick: Parallel zu unzähligen sexuellen Übergriffen in Deutschland, die nicht näher genannt werden, berichteten Zeitungen wie z.B. die  Rheinische Post  letzte Woche, dass es in einem Zug mit Fussballfans zu einem sexuellen Übergriff auf eine 19-Jährige gekommen ist. Der  Stern  schrieb am 16.04.2018, dass es