Im Fall des Rendsburger Schülers, dessen Eltern zu einem Bußgeld von insgesamt 300 Euro verdonnert wurden, weil sie einen Besuch ihres Sohnes in einer Moschee im Rahmen einer Schulveranstaltung aus weltanschaulichen Gründen ablehnten, gibt es nun eine erschütternde Stellungnahme des Kieler Bildungsministeriums. Diesen Aussagen Zufolge sei es für jeden Schüler Pflicht im Rahmen des Fachs Erdkunde an einem Moscheebesuch teilzunehmen, ein Ersatzunterricht in einer Parallelklasse, um der Schulpflicht nachzukommen, sei daher nicht zu genehmigen. Der Besuch einer Moschee entspräche hier „dem grundlegenden pädagogischen Ziel gemäß § 4 Abs. 6 Satz 1 SchulG (Schulgesetz) Schleswig-Holstein: „Die Schule soll die Offenheit des jungen Menschen gegenüber kultureller und religiöser Vielfalt, den Willen zur Völkerverständigung und die Friedensfähigkeit fördern“, heißt es.
Im konkreten Fall ging es darüber hinaus um eine Moschee, der verfassungsfeindlichen und islamfaschistischen Milli Görüs-Bewegung(IGMG). Dieser Einwand wird vom Ministerium mit der Begründung vom Tisch gewischt, Milli Görüs sei im aktuellen Verfassungsschutzbericht (2015) nur noch in einer Fußnote erwähnt, weil der Verfassungsschutz „nicht mehr alle Gliederungen der Gemeinschaft als verfassungsfeindlich ansehen würde“, berichtet die SHZ aktuell.
Das Kieler Bildungsministerium sieht sich also berechtigt jedes Kind in Schleswig-Holstein dazu zu zwingen, auch gegen den Willen der Eltern, eine islamische Indoktrinationsstätte zu besuchen. Das Recht der sogenannten Religionsfreiheit, das auch vorsieht keiner Religion anzugehören, sieht man hiervon nicht betroffen, und das mit der mehr als fadenscheinigen Rechtfertigung, dass der Besuch einer Moschee im Rahmen des Geographieunterrichts „Teil einer erdkundlichen Exkursion zum Thema „fremde Kulturen“ sei und sich nicht auf den Religionsunterricht beziehe.
Der Staat nimmt sich hier einmal mehr die Freiheit sich über die Eltern hinwegzusetzen, nicht nur in Fragen der Erziehung, sondern auch über deren weltanschauliche Wertevorstellungen. De facto handelt es sich dabei wohl um so etwas wie Kindesentzug und da es hierbei um den Mord- und Gewaltkult Islam geht eigentlich sogar um Missbrauch.
Der Logik des Kieler Ministeriums zufolge könnten Kinder dann wohl auch im Fach Biologie zum Thema „sexuelle Vielfalt“ zu einer Exkursion ins nächstgelegen Puff gezwungen werden.
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