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Das "Bemühen auf dem Weg Gottes" - Der Jihâd im Islam

>Was versteht der Islam unter "jihâd" (meist übersetzt mit "Heiliger Krieg")? Welche Inhalte werden innerhalb der islamischen Theologie mit dem Begriff "jihâd" verbunden, wer führt und erklärt den "jihâd", gegen wen richtet er sich? Darf der "jihâd" gegen Christen geführt werden? Welche Bedeutung hat die islamische Auffassung vom "jihâd" heute?
Was bedeutet "jihâd"?
Eigentlich kennt der Islam nur fünf Säulen und Pflichten, deren Befolgung für muslimische Männer und Frauen ab der Pubertät absolut verpflichtend sind: 
1. Das Bekenntnis zu Allah als einzigem Gott und Muhammad, seinem Propheten

2. Das fünfmaltägliche Pflichtgebet auf Arabisch, in Richtung Mekka

3. Das 30tägige Fasten im Monat Ramadan von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang

4. Die Gabe von Almosen an Arme, Bedürftige und Pilger und

5. Die Wallfahrt nach Mekka einmal im Leben. 
Manchmal wird als sechste Säule der 'jihâd' hinzugefügt. Der arabische Begriff bedeutet 'Anstrengung', oder das 'Bemühen', nämlich das Bemühen auf dem Weg Gottes zur Umsetzung und Ausbreitung des Glaubens an Allah und der Wahrheit der Botschaft des Korans. Die Bedeutung des Begriffs 'jihâd' alleine beinhaltet noch keine kriegerische Komponente. Dieses 'Bemühen auf dem Weg' oder 'Bemühen für die Sache Gottes' (arab. jahada fî sabîl allâh) kann sowohl friedliche Mission als auch kriegerische Auseinandersetzung beinhalten.
Was versteht der Koran unter "jihâd"?
Auch der Koran verwendet den Begriff "jihâd". Die Betonung des Begriffs liegt in der so genannten "mekkanischen" Zeit - also der Frühzeit des Islam und Muhammads ersten Verkündigungen von etwa 610 - 622 n. Chr. in seiner Heimatstadt Mekka - eher auf der friedlichen Überzeugung der nichtmuslimischen Landsleute Muhammads. In dieser Frühzeit des Islam war alleine aufgrund der politischen Machtlosigkeit der ersten wenigen Anhänger Muhammads nicht an kämpferische Auseinandersetzungen mit der ablehnenden Mehrheit in der Stadt Mekka zu denken. In der medinensischen Zeit - also den Jahren nach der Übersiedlung der ersten muslimischen Gemeinde von Mekka nach Medina ab 622 n. Chr. - die von zahlreichen kriegerischen Konflikten mit den Juden Medinas und mehreren arabischen Stämmen gekennzeichnet war, ist der Begriff "jihâd" jedoch vermehrt mit 'Kampf' oder 'kämpferische Auseinandersetzung' gleichzusetzen.

Sure 66,9 nennt z. B. die Ungläubigen und die Heuchler als Ziel des "jihâd": "Prophet! Führe Krieg gegen die Ungläubigen und die Heuchler und sei hart gegen sie! Die Hölle wird sie aufnehmen - ein schlimmes Ende!" (Sure 66,9; vgl. 9,41). Nach Sure 49,15 ist die Bereitschaft, den "jihâd" zu kämpfen, ein Kennzeichen echter muslimischer Frömmigkeit. Sie wird in eine Reihe mit dem Glauben an Gott und das Prophetentum Muhammads gestellt: "Die Gläubigen sind diejenigen, die an Gott und seinen Gesandten glauben und hierauf nicht Zweifel hegen, und die mit ihrem Vermögen und in eigener Person um Gottes willen Krieg führen. Sie sind es, die es ehrlich meinen" (49,15). Auch die Überlieferung hebt den "jihâd" lobend hervor, wenn sie sagt: "Der 'jihâd' ist eines der Tore zum Paradies", oder: "Der 'jihâd' ist ein Akt reiner Hingabe" (an Gott1).

Der "jihâd" gegen die Feinde des Islam zu Lebzeiten Muhammads
Dass Muhammad nach seiner Übersiedlung nach Medina im Jahr 622 n. Chr. auch zum Mittel des bewaffneten Kampfes gegen diejenigen griff, die sich der Religion des Islam nicht anschließen und ihm persönlich als Heerführer der ersten muslimischen Gemeinde nicht unterwerfen wollten, darüber besteht auch bei muslimischen Theologen kein Zweifel. Zu den Feinden des Islam gehörten in den Jahren 622 bis 632 n. Chr., dem Todesjahr Muhammads, im Wesentlichen folgende Gruppierungen: 
Die Juden:
Hier sind außer einigen kleinen Gruppen in der Nähe der Stadt Medina vor allem die drei großen jüdischen Stämme der Banû Qainuqâ', der Banû Nadir und der Banû Qurayza zu nennen. Muhammad betrachtete sie vor allem als politische Gegner, die ihn durch ihren Spott und die Nichtanerkennung seiner Person als Propheten, sowie durch ihre große Zahl - es wird sich bei allen drei Stämmen zusammen mit Sicherheit um mehrere Hundert Männer, wahrscheinlich um etwa 1500 Familienväter gehandelt haben - in seinem Verkündigungsauftrag bedrohten. Muhammad betrachtete  die Juden als Feinde  Gottes und begann, eine militärische Lösung für den Konflikt  zu suchen. Er belagerte sie, vertrieb sie aus Medina und tötete etliche Hundert Männer - trotz ihrer Kapitulation - und verkaufte Frauen und  Kinder in die Sklaverei.
Angehörige verschiedener arabischer Stämme:
Muhammad gewann unter den arabischen Stämmen 1. Anhänger, die den Islam annahmen, 2. Verbündete, die der Koran die "Helfer" (arab. ansâr) nennt, 3. Gruppen, die zum Islam offenbar aus machtpolitischen Überlegungen ohne innere Überzeugung übergetreten waren. Diese letzte Gruppe wird im Koran die "Heuchler" (arab. al-munâfiqûn) genannt und wird in einigen Versen mit der 4. Gruppierung der im Polytheismus verharrenden Araber unter dem Begriff die "Ungläubigen" (arab. kuffâr) zusammengefasst. 
Die Christen:
Muhammad hatte zu Anfang seiner Verkündigungen gehofft, auch von den Christen in Medina als Prophet Gottes anerkannt zu werden. Als dies nicht geschah und die beiderseitige Distanzierung zunahm, wich Muhammads anfänglich positives Urteil über die Frömmigkeit und Demut der Christen mehr und mehr einer ablehnenden Haltung. Zunächst urteilte Muhammad: "Und du wirst sicher finden, dass diejenigen, die den Gläubigen in Liebe am nächsten stehen, die sind, welche sagen: 'Wir sind Nasara (Christen)'. Dies deshalb, weil es unter ihnen Priester und Mönche gibt, und weil sie nicht hochmütig sind" (Sure 5, 82)

Im Laufe der Jahre jedoch, als die Christen nicht bereit waren, den Islam anzunehmen und an ihrem Glauben an die Dreieinigkeit und Gottessohnschaft festhielten - aus islamischer Sicht Vielgötterei - wurde Muhammads Urteil über die Christen zunehmend schärfer.

Da es sich bei den Christen jedoch nur um eine verhältnismäßig geringe Zahl handelte (vor allem Mönche und Einsiedler), die Muhammad im Gegensatz zu den Juden nicht als politische Bedrohung empfand, beschränkte er sich auf eine theologische Verurteilung als "Ungläubige" und "Frevler", die das Höllenfeuer erwartet: "Ungläubig sind die, die sagen: 'Gott ist Christus, der Sohn der Maria.' ... Wer Gott (andere Götter) zur Seite stelle, dem hat Gott das Paradies verboten. Das Höllenfeuer wird ihn aufnehmen. Und die Frevler haben keine Helfer. Ungläubig sind diejenigen, die sagen: 'Gott ist einer von dreien.' Es gibt keinen Gott außer einem einzigen Gott ... Diejenigen von ihnen, die ungläubig sind, wird (dereinst) eine schmerzhafte Strafe treffen" (Sure 5,72 - 73). Muhammad erkannte an, dass Juden und Christen bereits eine Offenbarung Gottes erhalten hatten (die Juden die "Torah" von Mose, die Christen das "Evangelium" von Jesus), also nicht mit den arabischen Polytheisten auf eine Stufe zu stellen waren. Da Juden und Christen jedoch nach Muhammads Auffassung ihre Offenbarung im Laufe der Zeit so sehr verfälscht hatten, dass sie sogar den Glauben an die Dreieinigkeit und Gottessohnschaft angenommen hatten, waren sie vom ihnen ursprünglich verkündeten Monotheismus abgewichen und dem Unglauben verfallen (2,116; 5,72 - 73; 9,30) und sie "verdunkeln die Wahrheit mit Lug und Trug" (3,71). Der Koran ermahnt die Muslime wohl auch zu dieser Zeit, sich nicht die Christen zu Freunden zu nehmen: "Ihr Gläubigen! Nehmt euch nicht die Juden und die Christen zu Freunden! Sie sind untereinander Freunde (ergänze sinngemäß: aber nicht mit euch). Wenn einer von euch sich ihnen anschließt, gehört er zu ihnen (ergänze sinngemäß: und nicht mehr zu der Gemeinschaft der Gläubigen). Gott leitet das Volk der Frevler nicht recht" (5,51).
Der "jihâd" gegen das "Haus des Krieges" nach Muhammads Tod
Nachdem Muhammads unmittelbarer Nachfolger, Abu Bakr, in den Jahren nach Muhammads plötzlichem Tod - für den keine Nachfolgeregelung getroffen war - zunächst die Abfallbewegung der arabischen Stämme (arab. ridda) mit militärischen Mitteln niedergeschlagen hatte, die sich nur Muhammads eigener Person gegenüber loyal gegenüber betrachtet hatten, begann die eigentliche Eroberung der umliegenden nichtmuslimischen Länder erst zur Zeit des zweiten und dritten Kalifen 'Umar b. al-Hattab (regierte 634 - 644 n. Chr.) und 'Utmân b. 'Af-fân (regierte 644 - 656 n. Chr.) im 7. Jahrhundert n. Chr. und der ersten Herrscherdynastie der Umayyaden (im 7. und 8. Jahrhundert n. Chr.): 
"Die Eroberung der nichtmuslimischen Welt, des dâr alharb, des "Landes des Krieges", ist jetzt politisch vorstellbar geworden und wird zur militärischen Aufgabe2" . Im 11. Jahrhundert n. Chr. arbeitete der sunnitische Rechtsgelehrte al Mâwardî eine Theorie aus, die insbesondere im Bereich des politischen Islam (oder Islamismus) bis heute Anerkennung erfährt. al Mâwardî unterteilte die Welt in zwei Bereiche, das "Haus des Islam" (arab. dâr alislâm), in dem der Islam und das islamische Gesetz aufgerichtet sind und das "Haus des Krieges" (arab. dâr al-harb), in dem der Islam noch nicht regiert. Diese Einteilung findet sich so weder im Koran noch in der islamischen Überlieferung, sondern ist eine Definition muslimischer Theologie. In der Theorie führt das "Haus des Islam" beständig gegen das "Haus des Krieges" einen gerechten Eroberungskrieg, den jihâd, und zwar so lange, bis auch das "Haus des Krieges" zum "Haus des Islam" geworden ist. Es ist aus muslimischer Sicht im Grunde unmöglich, dass der wahre Glaube (der Islam) und der Unglaube (arab. kufr) oder Vielgötterglaube (arab. shirk)  friedlich nebeneinander her existieren. Da der Islam von einer einheitlichen (rein islamischen) Gesellschaft ausgeht, hat das "Haus des Krieges" keine eigentliche Existenzberechtigung neben dem "Haus des Islam" und soll so bald wie möglich in das "Haus des Islam" überführt werden.

Waffenstillstand mit dem "Haus des Krieges"
Islamische Theologen führen aus, dass jedoch für eine begrenzte Zeit Waffenstillstand herrschen kann, gemäß des Vorbilds Muhammads, der in Zeiten und mit Gegnern, über die ein militärischer Sieg derzeit aussichtslos schien, Waffenstillstandsabkommen geschlossen hatte. So hatte Muhammad im Jahr 628 mit den Mekkanern den berühmten Vertrag von Hu-daibiya geschlossen, der einen zehnjährigen Waffenstillstand beinhaltete. Allerdings fühlte sich Muhammad an diesen Vertrag nicht lange gebunden, denn er brach ihn schon im folgenden Jahr, im Jahr 629, als er bei der Schlacht von Hunayn seine Vertragspartner besiegen und damit erzwingen konnte, die Wallfahrt nach Mekka durchzuführen, die ihm die Mekkaner bisher verwehrt hatten3. Muhammad betrachtete offensichtlich seinen mit den - aus seiner Sicht - Ungläubigen geschlossenen Vertrag unter veränderten politischen Umständen als nicht bindend. 
Wenn Waffenstillstand mit dem "Haus des Krieges" herrscht, so darf dieser nach Auffassung muslimischer Theologen jedoch nur für einen begrenzten Zeitraum per Vertrag oder Schiedsgericht geschlossen und die Kampfhandlungen ausgesetzt werden; z. B. dann, wenn die Übermacht der Gegner zu groß ist und damit keine Aussicht auf Sieg besteht. Der erneute Kampf kann und sollte unter veränderten Umständen beginnen, nachdem an die Ungläubigen der Aufruf zur Bekehrung ergangen ist und sie sich nicht dem Islam zugewandt haben4, denn der "jihâd" hat an sich kein Ende, bevor nicht die ganze Welt unter der Herrschaft des Islam vereint und die Ordnung des Islam auf der ganzen Erde aufgerichtet ist. Hierbei ist nicht jeder einzelne Muslim unbedingt zum Kampf verpflichtet, sondern nur die muslimische Gemeinschaft als Ganze, die ihre fähigen Mitglieder zum Kampf entsendet.
Neuere Theorien gehen davon aus, dass es außer dem "Haus des Krieges" und dem "Haus des Islam" einen dritten Bereich gibt, das "Haus des Vertrages", in dem Muslime ihren Glauben ungehindert leben können und sich daher mit diesem Land auch nicht im Kriegszustand befinden. Der Islam ist eine aktiv missionarische Religion. Diese Mission geschieht durch Überzeugungsarbeit, die Aufforderung, zum Islam überzutreten, kann aber in dem Bereich des Islamismus oder Extremismus aus der Theorie der Einteilung der Welt in das "Haus des Krieges" und das "Haus des Islam" heraus auch als Aufforderung zum politischen Handeln aufgefasst werden. Da Muslime den Islam in ganzem Umfang eigentlich nur dort ausleben können, wo das islamisch Gesetz gilt5 , und der Islam gleichzeitig als die für alle Menschen beste Ordnung und die allen anderen Systemen überlegene Herrschaftsform gilt, nährt diese Sicht die Auffassung mancher Islamisten, dass es durchaus berechtigt, ja verpflichtend sei, den Islam - u. U. auch mit militärischen Mitteln - auch dort auszubreiten, wo er noch nicht regiert.
"Schriftbesitzer" (Juden und Christen) und der "jihâd"
Schon Muhammad hatte Juden und Christen (und einer dritten Gruppierung, den Sabiern) im Koran  eine Sonderstellung eingeräumt, indem er sie als "Schriftbesitzer" bezeichnete (z. B. Sure 5,77). Er zwang Angehörige beider Gruppierungen, die er in Mekka oder Medina besiegt hatte, nicht zur persönlichen Annahme des Islam, allerding jedoch zur Anerkennung der Oberherrschaft des Islam durch Entrichtung einer Steuer, der "Kopfsteuer", einer Abgabe, die Muhammad Juden und Christen als eine Art 'Freikauf' vom Übertritt zum Islam auferlegte. Die Anerkennung der jüdisch-christlichen Offenbarung aus der Frühzeit des Islam und die späteren Aussagen über - nach Muhammads Auffassung - theologische Irrtümer der Christen ließen sie in den traditionell christlichen Ländern Nordafrikas und des Nahen Ostens, die muslimische Heere in den ersten Jahrzehnten nach Muhammads Tod rasch eroberten, zu "Schutzbefohlenen" (arab. dimmîs) werden. Sie mussten zwar nicht zum Islam konvertieren, aber in der Anerkennung der muslimischen Oberhoheit nach Sure 9,29 eine Kopf- (arab. ji-zya) und zeitweise auch eine Grundsteuer (arab. harâj) entrichten.

Viele Quellen belegen, dass das Bemühen muslimischer Herrscher dahin ging, die Zahl der Angehörigen christlicher Minderheiten zu verringern und Anreize zur Konversion zu schaffen bzw. durch Entzug von Rechten Druck auszuüben. So sollten Christen, die in der islamischen Welt aufgrund der Beschränkungen immer Bürger zweiter Klasse bleiben mussten, niemals zum Übertritt zum Islam gezwungen werden, ihres Lebens sicher sein und ihren Besitz wie auch ihre Kirchengebäude behalten können. Nicht immer wurden diese Bestimmungen auch befolgt. Rechtlich gesehen waren Christen benachteiligt und stets nur geduldet. Sie mussten in der islamischen Geschichte immer etliche Einschränkungen und auch Demütigungen hinnehmen. Dazu gehörte z. B. das Verbot, das Symbol des Kreuzes öffentlich zu zeigen oder Kirchenglocken zu läuten. Christen durften nicht den Islam, Muhammad, den Koran, die muslimischen Glaubenspraktiken oder einen Muslim bzw. seinen Besitz angreifen oder ihn durch Mission zur Apostasie (zum Glaubensabfall) verführen, eine muslimische Frau heiraten, den Feind des Islam unterstützen, keinen Wein verkaufen, in der Öffentlichkeit Alkohol trinken oder öffentlich Schweinefleisch essen, hohe Zinsen einfordern, Pferde statt Esel oder Maultiere reiten, Waffen tragen, keine höheren Häuser bauen als Muslime, keine lauten Trauerfeierlichkeiten für Tote abhalten, ihre Toten nicht in muslimischen Vierteln begraben, keinen Muslim beerben, und hatten häufig die Verpflichtung, muslimische Eroberungskriege (den "jihâd") durch Steuerabgaben zu unterstützen6. 
In den Abhandlungen muslimischer Theologen über den "jihâd" nehmen die "Schriftbesitzer" (also in erster Linie Juden und Christen) ebenfalls eine Sonderstellung ein: Erst wenn sie die Kopfsteuer nicht bezahlen, können auch die Schriftbesitzer bekämpft und getötet werden. Wenn freie, männliche Gefangene unter den Schriftbesitzern gemacht werden, können sie entweder getötet werden, wenn sie sich nicht unterwerfen, oder versklavt, ausgetauscht oder losgekauft werden7. Für die ungläubigen Polytheisten dagegen bestimmt der Koran entweder Kampf oder Tod (Sure 9,5) für diejenigen, die nicht den Islam annehmen wollen; Kinder und Frauen werden versklavt. Unter Polytheisten werden im allgemeinen alle verstanden, die nicht zu den Schriftbesitzern gehören.
"Aufs Ganze gesehen war die Lage der Schutzbefohlenen zwiespältig. Bis zum 10./11. Jahrhundert lebten sie meist in ruhigen Verhältnissen. Sie spielten im geistigen und wirtschaftlichen Leben eine wichtige Rolle als Gelehrte, Ärzte, Kaufleute und Bankiers, manche stiegen zu hohen und höchsten Stellen im Staat auf, obwohl dies bei den muslimischen Theoretikern umstritten war. Trotz allem wurden die Gemeinden der Schutzbefohlenen durch einen ständigen Strom von Konvertiten zum Islam dezimiert"8 . 
In den verschiedenen islamischen Ländern wurden Juden und Christen unterschiedlich wohlwollend behandelt. Es gab Zeiten und Orte, an denen diese Gruppierungen relativ ruhig leben konnten, es gab und gibt jedoch auch Ausschreitungen besonders gegen Christen, wie z. B. die Überfälle und Ermordungen von Christen in Indonesien oder Oberägypten unter dem Vorwand, diese hätten sich gegen Muslime vergangen oder Unruhe gestiftet. Aufgrund der Tatsache, dass Juden und Christen und ihr Glaube nach Ansicht muslimischer Theologen letztlich auf Dauer keine Existenzberechtigung haben, aufgrund der Vorbildfunktion Muhammads in der Behandlung der Schriftbesitzer, der Vielschichtigkeit friedlich anerkennender und kämpferischer Koranverse und der daraus abgeleiteten unterschiedlichen Auffassungen muslimischer Theologen, haben Nichtmuslime in der islamischen Welt immer eine unterprivilegierte Stellung, werden benachteiligt und manchmal aktiv bedroht. Seitens des Staates wird gegen Übergriffe nicht immer mit aller zur Verfügung stehenden staatlichen Härte vorgegangen. Strafverfahren werden teilweise halbherzig betrieben oder verlaufen im Sande. Zwar bemühen sich viele islamische Länder, durch rigoristische Maßnahmen Aktivitäten islamistischer, den Staat selbst bedrohender Gruppierungen so weit wie möglich einzudämmen. Das Vorgehen kann jedoch weitaus weniger entschlossen sein, wenn islamistische Ausschreitungen sich nicht gegen den Staat, sondern "nur" noch gegen die unterprivilegierte Minderheit der Christen richten. In Ägypten sollen Christen nach vermehrten terroristischen Anschlägen islamistischer Gruppierungen in den letzten Jahren - gewissermaßen als Nebeneffekt - in einzelnen Fällen stärker in den Genuss staatlichen Schutzes gekommen sein.
Ihre Rechte als religiöse Gemeinschaften sind begrenzt. Die Ausübung des christlichen bzw. jüdischen Glaubens darf in manchen Ländern überhaupt nicht für die Öffentlichkeit sichtbar werden. Christliche Missionsarbeit ist überall verboten. Dadurch, dass der islamische Staat die Oberaufsicht über die 'Schriftbesitzer' hat, führt er auch die Kontrolle darüber, ob sich die Religionsausübung der Juden und Christen in dem enggesteckten, nur auf die eigene Gemeinschaft beschränkten Rahmen bewegt. Muslimen ist es nach Auffassung muslimischer Theologen nicht zuzumuten, christlicher 'Propaganda', also der öffentlichen Bezeugung des christlichen Glaubens ausgesetzt zu werden, während andererseits natürlich der Islam das uneingeschränkte, alleinige Recht zur Selbstdarstellung und Werbung besitzt.
Wer ist zum "jihâd" verpflichtet?
Von der Teilnahme am "jihâd" ausgeschlossen sind in den islamischen Ländern in der Regel 'Ungläubige', also alle Nicht-Muslime; allerdings wurde diese Bedingung längst nicht immer streng eingehalten. Kinder sind von der Teilnahme am "jihâd" ebenso ausgeschlossen wie Frauen, die allerdings oft wichtige indirekte Unterstützung zum Kampf leisteten. Frauen waren nach Meinung der Theologen deshalb ausgeschlossen, weil der Koran im Arabischen für die gläubigen Kämpfenden nur die männliche, nicht die weibliche Form verwendet. Muhammad soll laut einer Überlieferung gesagt haben: "Der jihâd der Frauen ist eine Pilgerfahrt"9, also die Wallfahrt nach Mekka. 
Ferner gelten Sklaven, Kranke, geistig und körperlich Behinderte und Mittellose als vom "jihâd" befreit, denn "Allah fordert von niemandem mehr, als er vermag" (2,286). Zudem ist für die Kämpfenden in der Regel die Einwilligung der Eltern erforderlich, es sei denn, es erfolgte ein plötzlicher Angriff, der abgewehrt werden muss10. Ferner muss der Kämpfende gute Absichten beim Kampf haben, sich ehrlich und aufrichtig verhalten, dem Kommandeur der Armee gehorchen, er darf nicht desertieren11. In den zahlreichen Eroberungskriegen, die in Zeiten islamischer Herrschaft geführt wurden, gab es auch die Möglichkeit, dass sich Männer, die eigentlich zum Kampf verpflichtet gewesen wären, stattdessen mit Geld oder Waffen loskauften12. Zur Teilnahme am "jihâd" verpflichtet sind zunächst einmal alle wehrfähigen Männer, auf die keine der oben genannten Einschränkungen zutreffen. Allerdings gibt es hier eine große Meinungsvielfalt unter muslimischen Rechtsgelehrten. In Anlehnung an die frühislamische Zeit wird etwa vertreten, der "jihâd" sei nur im Verteidigungsfalle gegen alle 'Ungläubigen', also alle Nichtmuslime, Pflicht.

Die entgegengesetzte Position lautet, der "jihâd" sei immer und in jedem Falle zur Ausbreitung des Islam über die ganze Erde zu führen. Eine Mittelposition besteht in der Annahme, der Pflicht zum "jihâd" sei dann Genüge getan, wenn bestimmte Mitglieder der muslimischen Gesellschaft stellvertretend für die gesamte Gemeinschaft an irgendeiner Landesgrenze zur Ausbreitung des Islam oder zur Verteidigung des islamischen Gebietes teilnehmen. Als sich das islamische Reich in den Jahren nach Muhammads Tod (632 n. Chr.) sehr rasch um das Mittelmeer, im Nahen und Mittleren Osten bis nach Zentralasien auszudehnen begann, konnte die Verpflichtung zum "jihâd" nicht mehr in der Teilnahme aller wehrfähigen Männer am Kampf bestehen. Muslimische Rechtsausleger gelangten daher zu der Ansicht, die Pflicht zum "jihâd" sei bereits erfüllt, wenn ein Teil der Gemeinschaft, der die Grenze zum feindlichen Gebiet bewohnt, stellvertretend für die übrigen den Kampf führt. Streng genommen nahmen auch schon zu Muhammads Lebzeiten nicht wirklich alle seiner Anhänger am Kampf teil13. Wenn von einem feindlichen Nachbarn allerdings Bedrohung oder Angriff ausgehen, besteht die Kampfverpflichtung in vollem Maß für jedermann. Sie gilt jeweils ebenfalls für den Herrscher dieses Grenzgebietes und, wie Juristen festlegten, dann auch für Sklaven und Frauen14.
"Jihâd" heute?
Wenn man die klassische Einteilung islamischer Theologen der Welt in das "Haus des Islam" und das "Haus des Krieges" zugrunde legt, scheint der Schluss nahe zu liegen, dass auch die westliche Welt - also Länder, in denen die Ordnung des Islam noch nicht aufgerichtet ist - zum "Haus des Krieges" gehören, was allerdings noch nicht automatisch bedeutet, dass es auch zum bewaffneten Kampf kommen muss. Aus islamistischer Perspektive - also des Spektrums innerhalb des Islam, das uneingeschränkt für die Gültigkeit und Befolgung von Koran und "sunna" (Lebensweise und Vorbild Muhammads) in der Moderne eintritt und daraus politische Handlungsweisen ableitet - hat die nichtislamische Welt keine Existenzberechtigung an sich; eine Ansicht, die durch den moralischen Verfall des Westens - aus islamistischer Perspektive - zusätzliche Nahrung erhält. Hier besteht zumindest seitens politisch aktiver Gruppierungen immer der Wunsch und das Ziel, auch in der nichtislamischen Welt die Ordnung des Islam aufzurichten, denn "das klassische islamische Rechtssystem geht traditionellerweise von einer einheitlichen Gesellschaft aus, d. h. der Gesellschaft der Muslime, die das Verhalten zu den Minderheiten auf der Grundlage geschlossener Verträge regelt.

Das Endziel des Kampfes wird erst erreicht, wenn auch das Gebiet der Feinde dem Gebiet des Islams angegliedert wird, wenn der Unglaube endgültig ausgerottet ist, wenn die Nicht-Muslime der Oberherrschaft des Islam unterworfen werden. Der Friede wird erst erreicht und gilt erst als endgültig, wenn die Grenzen des islamischen Staates bis an die Grenzen der Erde gelangen."15 Es gibt allerdings auch die Auffassung unter muslimischen Theologen, Deutschland (und die übrigen westlichen Staaten) gehörten nicht zum "Haus des Krieges", sondern seien solange als quasi-islamische Länder zu betrachten, solange Muslime dort ihren Glauben 'ungehindert' ausüben können und Rechtssicherheit genießen.16 Es muss die Frage gestellt werden, ob die westliche Welt diesen 'Status' verlieren könnte, wenn sie von Muslimen eingeforderte Rechte (Gebetsruf per Lautsprecher, Anerkennung als Körperschaft des öffentlichen Rechts oder den Bau von hohen Minaretten) beschränkt oder gar nicht gewährt. Wieder andere Theologen sind sogar der Auffassung, dass heute nur noch die friedliche Ausbreitung des Islam gestattet sei und der "jihâd" als Kampf lediglich im Falle der Selbstverteidigung oder des Beistands eines hilfsbedürftigen Verbündeten möglich sei17.
Die schiitische Sichtweise des "jihâd"
Im allgemeinen unterscheidet sich die Auffassung der Schiiten vom "jihâd" kaum von der der Sunniten. Allerdings macht sich hier die Imâmatslehre18 dahingehend bemerkbar, dass nach schiitischer Auffassung der Imâm, der oberste Führer der schiitischen Gemeinschaft, zum "jihâd" ruft, bzw. ihn befiehlt, wenn er ihn für notwendig erachtet oder auch etwa wegen der mindestens zweifachen Übermacht des Feindes für aussichtslos hält und aussetzt. Wer dem Imâm seinerseits keine Gefolgschaft leistet, gegen den muss ebenfalls der "jihâd" eröffnet werden. Er wird damit de facto zum Abgefallenen erklärt. Der Imâm muss seinerseits die Verpflichtung zum "jihâd" ernst nehmen, da er nach Lehre eines Teils der Schiiten, der Zaiditen, sonst sein Amt als Imâm verwirkt19. Die Sondergruppe der Hârijiten ist sogar der Ansicht, dass der "jihâd" zu den unabkömmlichen Glaubensartikeln für jeden Muslim gehört und unter keinen Umständen aufgegeben werden darf20.
"Jihâd" auch gegen Muslime?
Der "jihâd" gilt also - außer dem Verteidigungsfall - als die einzige Form eines 'gerechten Krieges' und wird im Normalfall von Muslimen gegen Nicht-Muslime geführt. Zwischen zwei muslimischen Parteien gibt es eigentlich keinen "jihâd", es sei denn, es handelt sich bei einer der mulimischen Gruppierungen um vom Islam Abgefallene oder Ketzer, also Abtrünnige, deren Bekämpfung wie die Bekämpfung von Aufrührern gegen den obersten Herrscher der islamischen Welt, den Kalifen, als Pflicht betrachtet wird. Wenn darum zwei muslimische Heere gegeneinander kämpften, dann meist mit der offiziellen Begründung, eine Partei sei der Ketzerei21 verfallen22, wie es in zahlreichen Kriegen zwischen zwei muslimischen Parteien geschehen ist. Wie dieser Krieg gegen ketzerische Muslime auszusehen hat, darüber gehen die Meinungen der islamischen Gelehrten allerdings weit auseinander.

Wer erklärt den "jihâd"?
Nach offizieller orthodoxer Auffassung erklärt der Kalif, also der oberste Herrscher der islamischen Welt, den "jihâd", nachdem eine Aufforderung an die Ungläubigen zum Übertritt zum Islam erfolgt ist23, denn der "jihâd" wird sozusagen als Strafe für den Unglauben der Bewohner des Landes oder als Strafe der 'Schriftbesitzer' (also der Juden und Christen) verstanden, sofern sie nicht der Zahlung der für sie verpflichtenden 'Kopfsteuer' nachkommen. Der Krieg ist dann beendet, wenn der Feind entweder zum Islam übertritt und das muslimische Heer siegt, der Feind also niedergerungen ist oder ein Friedensvertrag bzw. Waffenstillstand geschlossen werden kann. Der Koran scheint denjenigen, die im "jihâd" ihr Leben lassen, unmittelbaren Eingang ins Paradies zu versprechen.

Die meisten muslimischen Theologen nehmen an, dass alle anderen Muslime, die eines natürlichen Todes sterben, nicht sofort ins Paradies kommen, sondern erst nach einer gewissen Wartezeit und einer Befragung im Gericht. Im Gegensatz dazu sollen nach allgemeiner Auffassung Märtyrer des Islam sofortigen Zugang zum Paradies erhalten, da einige Koranverse eine direkte zeitliche Abfolge zwischen ihrem Tod und dem Eingang ins Paradies nahe zu legen scheinen. Dieses Versprechen ist muslimischen Kämpfern häufig gegeben worden (so z. B. geschehen im iranisch-irakischen Krieg 1980 - 88) und hat für bestimmte Gruppierungen auch deshalb Gewicht, weil der Islam im allgemeinen keine letzte Gewissheit auf Errettung garantiert, dass für Gott im Jüngsten Gericht die guten Taten eines Einzelnen dessen schlechte Taten überwiegen werden.
Der "jihâd" des Herzens und der Zunge 
Große Unterschiede gibt es in der Auffassung muslimischer Theologen, ob dieser Kampf heute geführt werden muss und wie er praktisch auszusehen hat. Einige Theologen sind der Auffassung, dass der eigentliche "jihâd" darin bestehe, im täglichen Leben den Geboten des Islam ganz und gar Folge zu leisten. Dass der innerlich geführte Kampf der 'eigentliche' "jihâd" sei, dieser Auffassung hat sich vor allem die Mystik, aber auch Teile des schiitischen Islam angeschlossen. Häufig werden vier Arten von "jihâd" aufgeführt:
1. Der "jihâd" des Herzens: Die Abwehr der Einflüsterungen und der Angriffe des Teufels, der die Menschen zum Bösen verführen möchte.
2. Der "jihâd" der Zunge: Nicht das Falsche und Böse, sondern das Wahre und Richtige soll gesagt werden.
3. Der "jihâd" der Hände: Das Eintreten für das Richtige und das Vermeiden des Falschen.
4. Der "jihâd" des Schwertes: Nur er bedeutet Kampf und Krieg gegen die Ungläubigen und Feinde des Glaubens24. Er wird von Mystikern, aber auch von Schiiten, als der "kleinere jihâd" betrachtet, während der geistige "jihâd" der eigentliche, "größere jihâd" sei 25. 
Die Problematik liegt beim Thema "jihâd" - wie bei manch anderen Themen im Islam wie z. B. dem Thema "Menschenrechte" - darin, dass durch das Vorgehen Muhammads gegenüber Andersgläubigen (erst friedliche Verkündigung, dann kämpferische Auseinandersetzung), durch die teilweise schwer auslegbaren, mehrschichtigen Anweisungen in Koran und Überlieferung, durch die Praxis muslimischer Herrscher nach Muhammad die voneinander abweichenden Auffassungen muslimischer Theologen und nicht zuletzt die veränderten außen- und innenpolitischen Kräfteverhältnisse und in der islamischen Welt die Verpflichtung zum "jihâd" inhaltlich völlig unterschiedlich aufgefasst werden können. Politisch aktive Gruppierungen, ja Extremisten, können sich mit Rückgriff auf entsprechende Verse im Koran auf die kämpferische Komponente des "jihâd" berufen, während Mystiker mit ihrer nach innen gerichteten Suche nach Gott die friedlichen Mittel und Absichten des "jihâd" für den Islam betonen können. Hinzu kommt, dass Außenseitergruppierungen bisweilen von der Mehrheitsmeinung abweichende Definitionen von "jihâd" propagieren, die zwar überwiegend abgelehnt werden, aber dennoch politischen Zündstoff entwickeln können 26. 
Die Einladung zum Islam (da'wa)
Im Grunde ist auch die islamische Einladung zum Islam (das Pendant zur christlichen Missionsarbeit) zum "jihâd" hinzuzurechnen, denn sie dient ebenso der Ausbreitung des Islam. Zur islamischen Mission gehören heute eine sehr aktive Internetarbeit mit vielen verschiedenen Foren zur Kontaktaufnahme, Diskussion über und Einführung in den Islam, Literaturarbeit (auf Buchmessen, in Mensen und Studentenwerken), Tagen der Offenen Tür in Moscheen und Islamischen Zentren (mit Propagandamaterial als Tombolagewinnen), Arbeit unter Frauen, Kindern und Jugendlichen (Zeltlager, Sportgruppen), Zeitschriften und Buchveröffentlichungen, Besuch von insbesondere christlichen Veranstaltungen, Koranverbreitung, Gefängnisarbeit, Freundschaftsmission27.

Hinzuzählen ist hier auch die islamische Mission im öffentlichen Bereich, wie z. B. Gerichtsprozesse um das Recht zur islamischen Schächtung von Tieren, die Erlaubnis des Kopftuchtragens für Beamtinnen, für höhere Minarette, Lautsprecher verstärkte Gebetsrufe, Geschlechtertrennung in Schulen, Religionsunterricht, eigene Friedhöfe oder Gräberfelder, Gebetsräume u. a. durchzusetzen. Es geht dabei nicht in allererster Linie um Einzelbekehrungen - obwohl diese als Nebeneffekt nicht unerwünscht sind - sondern um die Durchdringung der europäischen Gesellschaft mit dem Islam mit dem Ziel, die Präsenz des Islam öffentlich zu demonstrieren und seine Ordnung auch im Westen aufrichten zu können.
Fußnoten
  1. E. Tyan. Djihâd. in: Encyclopaedia of Islam. E. J. Brill: Leiden, 1991, Vol. 2, S. 538 - 540, hier S. 539
  2. Ulrich Haarmann. Die Pflichten des Muslim-Dogmas und die geschichtliche Wirklichkeit. in: Saeculum 26/1975
     (Freiburg). S. 95 - 110, hier S. 106
  3. s. Christine Schirrmacher. Der Islam. Hänssler Verlag: Neuhausen, 1994, Bd. 1, S.  85 - 87
  4. So Heribert Busse. Die theologischen Beziehungen des Islam zu Judentum und Christentum. Grundlagen des Dialogs im Koran und die gegenwärtige Situation. Wissenschaftliche Buchgesellschaft: Darmstadt, 1988, S. 143 - 144
  5. Da der Islam nicht nur den privaten Glauben des einzelnen, sondern das gesamte  öffentliche Leben bestimmt, können Muslime den Islam eigentlich nur dort ganz leben, wo es ihnen ermöglicht wird, nach islamischen Gesetzen zu heiraten, sich scheiden zu lassen, zu erben, zu fasten, zu beten u. v. a. m.
  6. So aus der islamisch-theologischen Literatur Khadduri. War. S. 195 - 199
  7. J. Schacht. Katl. in: Encyclopaedia of Islam, Bd. IV, Leiden: E. J. Brill, 1990, S. 766 - 772, hier S. 772
  8. Busse. Beziehungen. S. 149
  9. Khadduri. War S. 85 mit Quellenangaben (Quelle: Abû 'Abd Allâh Muhammad ibn Ismâ'îl Buhârî, kitâb al-jâmi' assahîh, ed. M. Ludolf Krehl, 4 Bde., Leiden 1862 - 1908, hier Bd. ii, S. 218)
  10. Khadduri. War. S. 86 mit Quellenangaben (Quellen: 'Abd Allâh Muhammad Idrîs Ââfi'î, kitâb alumm, 7 Bde., Cairo 1321 - 1325, hier Bd. iv, S. 86; Muhammad ibn al Hasan Âay bânî, kitâb assiyar alkabîr, 4 Bde., Hyderabad, 1324, hier Bd. i, S. 123+128+133)
  11. Khadduri. War. S. 86
  12. Khadduri. War. S. 85
  13. Khadduri. War S. 83 mit Quellenangabe (Quelle: Abû 'Abd Allâh Muhammad ibn 'Um ar Wâqidî, kitâb al-magâzî, ed. Alfred von Kremer, Calcutta 1856, S. 12 - 13)
  14. Haarmann. Pflichten. S. 106
  15. Ludwig Hagemann; Adel Th. Khoury. Dürfen Muslime auf Dauer in einem nicht islamischen Land leben? Zu einer Dimension der Integration muslimischer Mitbürger in eine nicht islamische Gesellschaft. Oros Verlag: Altenberge, 1997, S. 9+13
  16. Vgl. die Nennung einiger muslimischer Gelehrter bei Muhammad Salim Abdullah, Islam für das Gespräch mit Christen, CIS: Altenberge, 1984, S. 106 - 108
  17. Tyan. Djihâd. S. 539
  18. Unter Imâmatslehre versteht man die schiitische Lehre, daß die Gemeinde der gläubigen Muslime immer von einem Führer, dem Imâm geleitet werden muß, der von Gott zu dieser Aufgabe besonders begnadet und befähigt sein muß.
  19. Khadduri. War. S. 66
  20. Khadduri. War. S. 67
  21. Diese Verunglimpfung der anderen Seite als 'Ketzer' wurde z. B. im Krieg zwischen Iran und Irak im Anschluß an die Iranische Revolution in den 1980er Jahren benutzt.
  22. Haarmann. Pflichten. S. 108
  23. Isam Kamel Salem. Islam und Völkerrecht. Das Völkerrecht in der islamischen  Weltanschauung. Express Edition: Berlin, 1984, hier S. 119
  24. Majid Khadduri. War and Peace in the Law of Islam. Oxford University Press:  London, 1955, S. 56 - 57 mit Quellenangaben (Quellen: Abû Muhammad 'Alî ibn Ahmad Ibn Hazm. kitâb alfasl fî lmilal wal ahwâ' wa l ni hal, 5 Bde., Kairo 1321, Bd. iv, S. 135; Ibn RuÈd, kitâb almuqaddimât al mumahidât, Kairo 1325, Bd. i, S. 259;  Buhûtî: kaÈÈâf al qinâ' 'an matn al iqnâ', Kairo 1366, Bd. iii, S. 28)
  25. Tyan. Djihâd. S. 538
  26. Abdul Hameed Siddiqi. Jihad in Islam. Salman Publications: Lahore, 1979, S. 15
Vgl. die aufschlußreiche Studie von Larry Poston. Islamic Da'wah in the West. Muslim Missionary Activity and the Dynamics of Conversion to Islam. Oxford University Press: New York, 1992





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