Und wieder ein Ereignis aus Blödland Deutschland. Eine Afrikanerin aus der Elfenbeinküste stand Mitte September vor dem Bezirksgericht Bülach in der Schweiz. Sie hatte im November 2015 eine Asylbetreuerin in Embrach bei Winterthur mit einer 43 cm langen Machete, die eine 31 cm lange gebogene Klinge hat, massakriert. Über zwanzig Mal hackte sie damit auf den Kopf und den Oberkörper der Betreuerin. Als deren Kräfte nachließen, stellte sie sich blutüberströmt am Boden tot, was ihr das Leben rettete. Die wildgewordene 34-jährige Messerfachkraft überschüttete die Schweizerin daraufhin mit Brennsprit. Zum Anzünden kam sie aber nicht mehr, da vor der Tür andere Betreuer an der verschlossenen Tür rüttelten. Die Buschfrau flüchtete daraufhin aus dem Fenster.
Der Grund für die Attacke: Die abgelehnte Asylbewerberin hätte in eine Unterkunft für Familien und alleinstehende Frauen umziehen sollen. Frau Elfenbeinküste wehrte sich aber mit Handen, Füßen und Machete dagegen. Ihr Opfer erlitt schwere Verletzungen an Kopf und Oberkörper. Auf dem linken Auge ist die heute 28-jährige Betreuerin vollständig blind, ihr Gesicht ist durch die Narben entstellt und sie verlor drei Zähne. Die Verletzungen laut Tagesanzeiger im Einzelnen:
Zu den gravierendsten Verletzungen gehören ein Schlag mit der scharfen Klinge, die zu einem Schädeldurchstich führte, die Zerstörung der linken Augapfels, der zu einer bleibenden Blindheit auf jenem Auge führte sowie die Durchtrennung der rechte Wange mit Eröffnung der Mündhöhle. Die Schläge mit der Gertel waren teilweise so heftig, dass Haut und Weichteile bis zu fast 15 Zentimetern Tiefe reichten.
Nur zur Hintergrundinformation: Der Moslem-Anteil in der Elfenbeinküste beträgt 38,6 %, der Norden ist moslemisch geprägt, der Süden christlich. Für die Massakriegerin gilt in diesem „Einzelfall“: Man bekommt einen Afrikaner aus dem Busch, aber den Busch nicht aus dem Afrikaner. Achtung Differenzierung: Gilt selbstverständlich nicht für alle..
Die Staatsanwältin fordert 18 Jahre Gefängnis und die Richterin folgte dem vollumfänglich in ihrem Urteil. Außerdem wurde dem Opfer 110.000 Franken Entschädigung zugesprochen. Offensichtlich gibt es in der Schweiz keine solchen traumtänzerischen Gutmensch-RichterInnen wie bei uns, die auf „psychische Störung“, „günstige Sozialprognose“ und Bewährungsunfug setzen:
Staatsanwalt Kaegi sprach von einer «Tat, die ein Schaudern auslöst». Die Afrikanerin habe ihr Opfer «in einen Hinterhalt gelockt, um sie hinter verschlossenen Türen zu massakrieren. Die Qualen und Schmerzen, die das Opfer erlitt, sind kaum vorstellbar und nicht in Worte zu fassen.» Auch der Rechtsvertreter des Opfers sagte, die Täterin habe «alles unternommen, um ihr Opfer abzuschlachten». Es sei kaum vorstellbar, was in einem schwer verletzten Opfer vor sich geht, das noch bei Bewusstsein ist und realisiert, dass der Horror noch nicht vorbei ist und es mit Brennsprit übergossen wird.
In der Verhandlung soll die Frau aus Afrika den Staatsanwalt lauthals angeschrieen und trotz mehrfacher Warnungen weiterhin massiv gestört haben, so dass sie von der Verhandlung ausgeschlossen wurde. Zu diesem Szenario passt der Klassiker der früheren Beauftragten der Bundesregierung für Integration, Maria Böhmer von der CDU:
„Diese Menschen mit ihrer vielfältigen Kultur, ihrer Herzlichkeit und ihrer Lebensfreude sind eine Bereicherung für uns alle.“
Wenn es nach den etablierten Parteien geht, vor allen Dingen den Grünen, kommen davon noch mehr nach Europa..
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