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Cottbus: Raubmord an Rentnerin durch syrischen „Geflüchteten“ (17)

 Gefesselt und mit einer eng geschnürten Plastiktüte über dem Kopf lag Gerda K.(†82, Foto oben) im Dezember leblos in ihrer Zwei-Zimmer-Wohnung an der Cottbuser Inselstraße. Am Landgericht Cottbus begann jetzt der Prozess gegen einen syrischen Flüchtling. Dieser wurde zunächst ausgesetzt, weil ausgerechnet der Angeklagte keine Ladung zum Prozesstermin erhalten hatte. Kein Witz.
Dem Schutzsuchenden-Schatzsuchenden wird jetzt vorgeworfen, die 82-jährige Seniorin in ihrer Wohnung ermordet zu haben, um danach Geld und Gegenstände aus ihrer Wohnung zu entwenden. Der Tatvorwurf lautet demnach zunächst „Mord und Raub mit Todesfolge“ – er wird aber strafmildernd abgewandelt werden.
Ein Verwandter fand Gerda K. tot in ihrer Wohnung in der Cottbuser Innenstadt. Dass es sich um ein Verbrechen handelte, war schnell klar, auch wenn die Polizei unter Hinweis auf das laufende Verfahren und mögliches Täterwissen zunächst sehr wenige Details der Tat bekannt gab. Wochenlang wurden DNA-Spuren ermittelt, der Tagesablauf von Gerda K. nachgestellt und Anwohner befragt. Fast drei Monate später wurde der mutmaßliche Täter festgenommen.
Jugendschutz und Täterschutz haben Vorrang vor Senioren-Schutz!
Der Prozessauftakt fand zunächst aus Jugendschutzgründen unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt, da der Angeklagte nach eigenen Angaben zum Tatzeitpunkt erst „17 Jahre“ alt war. Sein Geburtstag war bei seiner Einreise im Jahr 2015 auf den 1. Januar 1999 festgelegt worden, weil er wie viele Flüchtlinge keine Papiere hatte und nur sein Geburtsjahr angeben konnte. Zur Feststellung seines genauen Alters wurde ein Gutachten in Auftrag gegeben: Das Alter spielt nicht nur für die Anwendung des Jugendstrafrechts, sondern auch für das Strafmaß eine große Rolle. Bleibt es bei der Feststellung „17 Jahre“, könnte der Raubmörder mit einer durchaus milden Strafe davonkommen – ihm drohen im höchsten der Gefühle „maximal zehn Jahre Haft“, was faktisch „fünf Jahre pädagogischer Jugendvollzug“ bedeutet.
Furcht vor Generalverdacht
Bedenken über die Konsequenzen der Tat äußerte der Cottbuser Oberbürgermeister Holger Kelch (CDU): „Wir wissen, dass die Herkunft des mutmaßlichen Täters Emotionen wecken wird“, und brachte zum Ausdruck, was ihn hauptsächlich nun beschäftigt. Es ist nicht etwa die Sorge um die Sicherheit seiner Bürger, die wohl durch eine Menge noch frei herumlaufender ausländischer Vergewaltiger, Räuber, Schläger und Mörder bedroht ist. Die Sorge Holger Kelchs galt vordringlich der Möglichkeit „dass nun alle in Cottbus lebenden Ausländer unter Generalverdacht gestellt werden“.
In Cottbus morden Syrer fröhlich weiter – mit Strafrabatt
Cottbus wird zu Aleppo 2.0.: Vor wenigen Wochen erhielt der 32-jährige Rashid D., der im November 2016 nach einem Streit über angebliche Untreue mit einem Messer auf seine Ehefrau eingestochen hatte, einen veritablen Strafrabatt: Er stach insgesamt 19 Mal auf seinen Besitz ein und verletzte die damals 27-Jährige dadurch schwerstens. Doch nicht genug des Greuels – er stieß seine Frau aus dem Fenster des Badezimmers im zweiten Obergeschoss. Ein zufällig im Haus anwesender Besucher, der im späteren Prozess aussagte, musste dann direkt vor der Haustür mit ansehen, wie der nach unten geeilte Ehemann seiner Frau die Kehle mit vier schnellen Schnitten durchtrennte, durch-schächtete.
Der Richter sah in der Tat jedoch keinen Mord aus „niederen Beweggründen“: Im vorliegenden sprichwörtlichen „Fall“ der toten Ehefrau zweifelte die Kammer daran, dass der Angeklagte verstehen konnte, dass seine Bluttat in Deutschland als „moralisch besonders niedrig stehend“ beurteilt wird. Wie ein Gerichtssprecher ausführte, waren für den Richter mehrere Punkte ausschlaggebend:
• der niedrige Bildungsgrad des Angeklagten: er habe nie eine Schule besucht
• sein religiöser Hintergrund – der Tschetschene ist muslimischen Glaubens …
• seine Herkunft aus einer extrem traditionellen Gesellschaft
• die Tatsache, dass das Paar erst wenige Monate in Deutschland war und keine deutschen Sozialkontakte hatte – bis auf Kontakte zu den „Sozialbehörden“.
Vielen staunenden Beobachtern des Deutschen Bevölkerungs-Austausches leuchtet diese juristische Begründung nicht a priori ein: Gibt es vor deutschen Richtern etwa einen Strafrabatt, nur weil der Mörder (!) aus einer Gesellschaft kommt, in der es immer noch archaische Formen der Selbstjustiz wie Blutrache gibt? Oder der Mörder in den Glaubensrichtlinien seiner Religion besonders gottergeben „verhaftet“ ist?
Messerschnitt mit Schmackes …
Ein Mitarbeiter eines Friseursalons in Herzberg (Elbe-Elster) hatte auf seine Chefin eingestochen und sie schwer verletzt. Der 39-jährige Mohammed H. griff seine 64-Jährige Arbeitgeberin ganz unvermittelt an, teilten Staatsanwaltschaft und Polizei mit. Der Mann, der aus Syrien stammt, sei mit einem Messer auf Ilona F. losgegangen und habe sie „in der Halsgegend“ verletzt. Der 39-jährige Angreifer galt bis dato als „Musterbeispiel für eine gelungene Integration“, er wurde jedoch beim Umgang mit dem blitzenden Schneidewerkzeug „blitzradikalisiert“ oder rutschte irgendwie (religiös) ab.
Kurz zuvor belobigte die Chefin ihren Vorzeige-Syrer in der „Lausitzer Rundschau“: Mohammad ist zwar ein stolzer Mensch, aber sehr zuvorkommend und umsichtig. Er hilft sogar beim Aufräumen.
Das Ergebnis, wenn die Syrischen Racker „aufräumen“, sieht man an Aleppo, Homs und Rakka. Und zunehmend in und um Cottbus.


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