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Schlaraffenland ist abgebrannt: Die Kosten der Flüchtlingskrise – Beispiel Niedersachsen

Die tatsächlichen Kosten der Flüchtlingskrise sind nach wie vor eines der best gehüteten Geheimnisse. Fest steht: Das von Schlepperkönigin Merkel angerichtete Chaos hat die Ausgaben um Milliarden unnötig in die Höhe getrieben. In Niedersachsen zum Beispiel, haben unfähige Politiker und Asylindustrie, für die Unterbringung von Illegalen, durchweg unkündbare Verträge abgeschlossen. Konsequenz: Die Steuerzahler haften noch auf Jahre und das sogar für verwaiste Betten, in denen kein „Flüchtling“ schläft.
Nach und nach werden Zahlen bekannt, wie stark die Flüchtlingskrise die einzelnen Bundesländer finanziell belastet und noch belasten wird. Am Beispiel des Landes Niedersachsen wird nun deutlich, welche Kosten für die Unterbringung der Flüchtlinge bisher entstanden sind und dass das Land in diesem Zusammenhang nachteilige Verträge abgeschlossen hat.
Ein vor kurzem bekannt gewordener Bericht fasst die finanziellen Auswirkungen des Flüchtlingszustroms der Jahre 2015/2016 auf das Land Niedersachsen nachvollziehbar zusammen. Die für Niedersachsen getroffenen Feststellungen sind aber auch für die übrigen Bundesländer von Interesse, da die Herausforderungen der illegalen Masseneinwanderung überall gleich waren.
Während im Jahr 2014 etwas mehr als 15.000 Flüchtlinge nach Niedersachsen kamen, stiegen die Zugänge im Jahr 2015 auf rund 102.000 an. Im Jahr 2016 gingen die Zugänge wieder deutlich zurück und sanken auf 31.000. In der Hochphase des Flüchtlingsstroms ging es Verantwortlichen in Niedersachsen vorrangig darum, die Obdachlosigkeit der Neuankömmlinge zu verhindern. Oberste Priorität hatte die Aufnahme, Unterbringung und Versorgung der illegal eingereisten Asylbewerber.
Niedersachsen gibt 1,9 Milliarden für Flüchtlinge aus
In der Folge erhöhten sich die flüchtlingsbezogenen Ausgabenansätze im niedersächsischen Haushalt bis Ende 2016 auf rund 1,9 Milliarden Euro, wobei mehr als 40 Prozent dieser Mittel zur Weiterleitung an die Kommunen für deren Flüchtlingskosten bestimmt waren. Nach dem Haushaltsplan 2017/18 und der mittelfristigen Finanzplanung sollen die flüchtlingsbedingten Ausgaben des Landes von rund 1,5 Milliarden Euro im Jahr 2017 auf rund 1,1 Milliarden Euro ab dem Jahr 2020 zurückgehen.
Durch die Masseneinwanderung ist der Personalbedarf in allen Bundesländern drastisch gestiegen. In den Jahren 2015/16 mussten allein in Niedersachsen über 1.500 neue Stellen für „flüchtlingsbezogene Aufgaben“ bereitgestellt werden. Rund 900 dieser Stellen waren für zusätzliche Lehrer bestimmt.
Kündigung von Verträgen kurzfristig nicht möglich
Bereits im Jahr 2014 stiegen die Flüchtlingszahlen an. Das Land Niedersachsen besorgte deshalb zur Unterbringung von Flüchtlingen ab Oktober 2014 Unterkunftskapazitäten in Jugendherbergen, Hotels und anderen geeigneten Einrichtungen. Bei der Anmietung akzeptierte die Landesregierung so gut wie immer die vorgelegten Vertragsentwürfe der Betreiber, ganz egal wie unvorteilhaft diese gestaltet waren.
Nach dem Rückgang der Flüchtlingszahlen im Frühjahr 2016 bemühte sich das Land Niedersachsen schließlich um die Kündigung nicht mehr benötigter Standorte, was aufgrund der bereitwillig akzeptierten Vertragsbedingungen, ausnahmslos scheiterte. Einige wenige Verträge kann das Land mit Wirkung zum 31. Dezember 2017 kündigen. Der überwiegende Teil läuft mitunter noch mehrere Jahre weiter. Schon jetzt werden mehrere Standorte faktisch nicht mehr für die Unterbringung von Flüchtlingen genutzt. Die Gesamtkosten der vertraglich angemieteten, aber nicht benötigten Plätze, summiert sich für das Jahr 2017 bereits auf 19,5 Millionen Euro.
Pauschalzahlungen für zusätzliche Notunterkünfte
Im Sommer 2015 zeichnete sich ab, dass die Aufnahmekapazitäten trotz der zusätzlich angemieteten Standorte nicht reichen würden, den weiter ansteigenden Strom von Flüchtlingen unterbringen zu können. Das Land schloss daraufhin mit Hilfsorganisationen in privater Trägerschaft (Arbeiter-Samariter-Bund, Deutsches Rotes Kreuz usw.) Verträge für 25 Notunterkünfte. Die Verträge sahen für den laufenden Betrieb Pauschalen vor, die sich aus einer fixen Grundpauschale (vorrangig für Personalkosten und Sicherheitsdienst) und einer belegungsabhängigen Pauschale (für Verpflegung), zusammensetzten. Auch mit 22 Kommunen traf das Land Vereinbarungen über den Betrieb von Notunterkünften.
Land zahlt auch für nicht benötigte Kapazitäten
Bei den Pauschalzahlungen an die Hilfsorganisationen entfielen durchschnittlich zwei Drittel auf die belegungsunabhängige Grundpauschale. Die Vereinbarungen mit den Kommunen sahen lediglich eine belegungsunabhängige Gesamtpauschale vor. Bei den Notunterkünften wurden die Kapazitäten zwar sukzessive abgebaut, die tatsächliche Belegung blieb aber weit hinter den vorhandenen Unterbringungsmöglichkeiten zurück. Im Ergebnis erhielten die Betreiber der Notunterkünfte hohe Summen für die Bereitstellung von Kapazitäten, auch wenn die Belegung nur gering war. Für den Zeitraum September 2015 bis September 2016 wird in dem Bericht eine „Leerstandsvergütung“ von über 100 Millionen Euro errechnet. Davon entfielen 73 Millionen Euro auf Notunterkünfte der Hilfsorganisationen und 33 Millionen Euro auf die kommunalen Notunterkünfte.
Uns steuerzahlenden Bürgern, die wir für das alles aufkommen müssen, bleibt nur die vage Aussage der Bundeskanzlerin, dass sich die Ereignisse des Jahres 2015 nicht wiederholen dürfen und nicht wiederholen werden. Da frage ich mich als unbedarfter Zeitgenosse allerdings, warum sich die Ereignisse nicht wiederholen dürfen, wenn doch angeblich alles so gut und richtig war und von den verantwortlichen Politikerinnen als humanitäre Großtat gefeiert wird. Eine Antwort auf diese Frage und eine ehrliche Stellungnahme zu diesem offensichtlichen Widerspruch, liebe Leserinnen und Leser, ist die Politik mir bisher schuldig geblieben.


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